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Huber: Energiewende auf Bundesebene vorantreiben EEG-Novelle verabschieden / Zentrale Beschlüsse der Umweltministerkonfe-renz umsetzen

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Bayern hat beim Ausbau der Photovoltaik klare Ziele: den planvollen weiteren Ausbau der Solarstromkapazitäten mit Planungssicherheit und Vertrauensschutz für Investoren sowie einen Strompreis, der für Haushalte und Verbraucher bezahlbar bleiben muss. Zur Umsetzung dieser Ziele hat sich Bayern intensiv in die aktuelle Novellierung des EEG eingebracht, betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber anlässlich der Behandlung im Vermittlungsausschuss. Huber: "Das EEG wird weitergeführt und die Einspeisevergütung für Photovoltaik entsprechend dem Erreichen der Ausbauziele degressiv abgeschmolzen. Der gefundene Kompromiss trägt die Handschrift Bayerns und muss umgehend Gesetz werden. Bayern ist Solarland Nummer Eins in Deutschland und wird diese Position weiter ausbauen." Wesentlich dafür sei vor allem, dass der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 MW bis zur Erreichung des Gesamtausbauziels von 52.000 MW installierter Leistung jetzt festgelegt ist. Gleichzeitig sorgt eine wirtschaftlich angemessene Einmalabsenkung der Vergütungssätze dafür, dass die Strompreise durch die EEG-Umlage auch zukünftig nicht übermäßig belastet werden. Daneben konnte sich Bayern mit der Forderung durchsetzen, das Marktintegrationsmodell weiterhin nur auf Anlagen bis 1 MW installierte Leistung anzuwenden.

"Wir dürfen uns aber nicht einseitig auf den Ausbau der erneuerbaren Energien konzentrieren. Damit die Energiewende gelingt, muss der planvolle Ausbau der regenerativen Energien jetzt von einem zielstrebigen Ausbau der Stromnetze begleitet werden", bekräftigte Huber. "Außerdem müssen wir die Stromversorgung auch dann sicherstellen, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind." Dazu schlägt Bayern mitunter ein Modell vor, das technologieneutral die Versorgungssicherheit in Bayern beispielsweise durch Kraftwerke im Lastfolgebetrieb als Ergänzung zu den erneuerbaren Energien gewährleisten soll. Da diese Kraftwerke nur eine vergleichsweise kurze Zeit im Jahr laufen würden, wären sie im jetzigen Strommarkt nicht wirtschaftlich. "Wir brauchen Alternativen, bis wir mittelfristig Strom aus Ökoenergien ausreichend speichern können. Daher muss es einen Anreiz geben, in die Bereitstellung dieser Ersatzkapazitäten zu investieren", sagte Huber. Auf Basis einer regionalisierten Kapazitätsplanung muss dazu zunächst der tatsächliche Bedarf an Reservekapazitäten behördlich festgestellt werden. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter z.B. im Rahmen einer Auktion. „So können wir in Bayern die hohe Versorgungssicherheit gewährleisten, die insbesondere auch die Unterne"men erwarten. Bayern bleibt damit als High-Tech-Standort uneingeschränkt zukunftsfähig", unterstrich Huber. Der Kraftwerksbetreiber errichtet schließlich die Kapazität und garantiert für den Vertragszeitraum die vereinbarte Kapazitätsbereitstellung. Hierfür soll eine Vergütung gewährt werden, deren Abrechnung über eine Umlage auf den Strompreis - vergleichbar mit den Netzentgelten - erfolgt. Huber: "Das ist der richtige Weg, auf den sich der Bund schnellstmöglich begeben muss, um die Nichtverfügbarkeit von Ökoenergien auszugleichen und gleichzeitig die Versorgung sicherzustellen. Wenn der Bund daneben die Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien forciert und mit einem Marktanreizprogramm zusätzlich unterstützt, sind die wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Energiewende gelegt. Dazu haben wir auf der Umweltministerkonferenz in Schleswig den Bund aufgefordert, entsprechende Förderprogramme weiter aufzustocken und geeignete Rahmenbedingungen für Bau und Betrieb innovativer Energiespeicher zu schaffen."

 


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