Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den aktuellen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Mediationsgesetz. "Diese Einigung ist ein gutes Signal für Mediation und einvernehmliche Streitbeilegung in Deutschland", so Merk. "Die verbliebenen Streitpunkte konnten so auf salomonische Art und Weise beseitigt werden - ganz so wie auch in einer guten Mediation üblich."
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, weil er eine Verankerung der gerichtlichen Mediation im Mediationsgesetz erreichen wollte, während das vom Bundestag verabschiedete Mediationsgesetz von "Güterichtern" sprach, wie sie in Bayern bereits seit 10 Jahren eingeführt sind.
"Mit der nun gefundenen Formulierung, wonach der Güterichter sich aller Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation bedienen kann, wäre gewährleistet, dass wir in Bayern unser seit Jahren erfolgreich praktiziertes und bestens funktionierendes Güterichtersystem fortsetzen können. Ich hoffe daher, dass das Ergebnis von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden wird - das würde uns bei der Förderung einer neuen Streitkultur einen großen Schritt voranbringen."
Das Gesetz enthält neben der Regelung über die Güterichter auch Bestimmungen über die Vertraulichkeit der Mediation und die Qualifikation der Mediatoren.