Staatskanzleichef Thomas Kreuzer hat heute auf dem „4. Bayerischen Anwenderforum eGovernment“ im Bayerischen Landtag die neue bayerische Rechtsprechungsdatenbank freigeschaltet. Damit können Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet unter www.bayern-recht.de alle wesentlichen Entscheidungen bayerischer Gerichte kostenlos einsehen und recherchieren. Kreuzer: „Künftig sind alle wesentlichen Entscheidungen bayerischer Gerichte im Internet kostenlos und barrierefrei abrufbar. Gerichtsentscheidungen haben in einem Rechtsstaat große Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen und den Rechtsfrieden in einer Gesellschaft. Mit der Erweiterung ihres Online-Angebots BAYERN-RECHT macht die Bayerische Staatsregierung einen weiteren wichtigen Schritt zu noch mehr Transparenz und Bürgernähe unserer Justiz. Damit stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die wertvolle Arbeit der bayerischen Gerichte.“
Die Rechtsprechungsdatenbank ist Teil des Bürgerservices BAYERN-RECHT. Diese Datenbank bietet bereits seit 2007 die Möglichkeit, bayerische Gesetze und Verordnungen online kostenlos und barrierefrei zu recherchieren. Anfang 2009 hat Bayern als erstes Bundesland eine elektronische Verkündungsplattform freigeschaltet, auf der alle bayerischen Amtsblätter verkündet werden. Seit November 2011 können auch alle in den Amtsblättern der Ministerien veröffentlichten bayerischen Verwaltungsvorschriften im Internet eingesehen und recherchiert werden. Die Datenbank BAYERN-RECHT wird kontinuierlich ausgebaut und ergänzt. „Die neue Rechtsprechungsdatenbank unterstreicht den hohen Stellenwert, den eGovernment und Open Government für die gesamte Bayerische Staatsregierung haben“, so Staatsminister Kreuzer.