MÜNCHEN Der bayerische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil mahnt zur Vorsicht beim Umgang mit gemeinsamen Anleihen, wie sie bei den Fiskalpaktverhandlungen zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden. Solange die Länder bei gemeinsamen Anleihen anteilig haften, mag dies dazu beitragen, Kosten und Gebühren bei der Emission von Länder-Anleihen zu senken. Eine gemeinsame Haftung müsse jedoch ausgeschlossen werden. „Bund-Länder-Anleihen dürfen nicht als Einstieg in Deutschland-Bonds durch die Hintertür missbraucht werden“, mahnt Zeil. Jedes Land müsse weiterhin selbst vollständig für seine eigenen Schulden geradestehen.
„Wenn Euro-Bonds für die EU ein Fehler sind, können Deutschlands-Bonds für unser Land nicht richtig sein“, stellt der bayerische Minister nachdrücklich klar. „Sie verwischen die Verantwortung der jeweiligen Landesregierungen für ihre eigenen Schulden und setzen mitten in der europäischen Schuldenkrise ein ebenso falsches wie fatales Signal. Was wir den Bundesländern erlauben, können wir womöglich den Krisenländern im Süden Europas nicht lange verweigern“, warnt Zeil. Anstatt strukturelle Einsparungen in ihren Haushalten vorzunehmen, könnten dann auch einige Landeschefs auf die Idee kommen, lieber auf die gute Bonität Deutschlands und der soliden Bundesländer wie Bayern zu spekulieren und weiter Schulden anzuhäufen.
Ein solcher Weg sei nach Ansicht des bayerischen Wirtschaftsministers auch verfassungsrechtlich bedenklich. „Das höchste deutsche Gericht hat in seinem sogenannten Berlin-Urteil klar gemacht, dass es Bundeshilfen an hoch verschuldete Bundesländer nur dann geben darf, wenn diese alle eigenen Möglichkeiten der Abhilfe erschöpft haben“, erklärt Zeil. Mit dieser Begründung habe das Verfassungsgericht im Jahr 2006 schon einmal dem Land Berlin Sanierungshilfen des Bundes – und nichts anderes sind Deutschland-Bonds – verweigert.
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Pressemitteilung-Nr. 331/12