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ZUM BUNDESRAT AM 15. JUNI 2012:

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Staatsministerin Emilia Müller zum Steuerabkommen mit der Schweiz, zur neuen Transplantationsgesetzgebung sowie zum Verkauf von Bundeswehrliegenschaften

Zum Schweizer Steuerabkommen: Müller: „Mehr Steuergerechtigkeit, Rechtssicherheit und zusätzliche Investitionsspielräume für Infrastruktur und Bildung“

„Das Steuerabkommen mit der Schweiz stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo dar und wird deshalb von Bayern unterstützt“, erklärte Staatsministerin Emilia Müller anlässlich der Behandlung des Gesetzentwurfes zur Ratifizierung des Steuerabkommens im Bundesrat. Mit dem Abkommen werden, so Müller, Vermögenserträge in Deutschland und in der Schweiz erstmals steuerlich gleich behandelt. Auch werden erstmals anfallende Erbschaften durch eine 50-Prozent-Besteuerung oder eine Offenlegung erfasst. „Das Abkommen schafft damit deutlich mehr Steuergerechtigkeit und Rechtssicherheit“, so die Ministerin.

Gleichzeitig entgingen dem deutschen Fiskus nach den Worten von Müller bislang große Summen an Steuereinnahmen, die durch das Abkommen den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden zugeführt werden könnten. Müller: „Kommunen, Länder und Bund können diese zusätzlichen Investitionsspielräume sehr gut gebrauchen. Die SPD muss den Widerstand gegen das Abkommen aufgeben. Die unrealistischen Maximalpositionen der SPD-regierten Länder gehen zu Lasten von Infrastruktur und Bildung.“

Bundesratsministerin Emilia Müller weist darauf hin, dass die Schweiz sehr weitreichende Zugeständnisse gemacht hat. „Eine Gegenüberstellung zeigt, dass Deutschland gut verhandelt hat“, erklärte Müller. Dies ergebe ein Vergleich mit entsprechenden Abkommen, die mit Großbritannien und Österreich geschlossen wurden: Bei den Einmalzahlungen sieht das Abkommen mit Großbritannien eine weit geringere Garantiezahlung der Schweiz für Altvermögen vor (Großbritannien: 500 Millionen Schweizer Franken, Deutschland: 2 Milliarden Franken). Im österreichischen Abkommen ist überhaupt keine Regelung einer Garantiezahlung vorgesehen. Auch sind im deutschen Abkommen deutlich mehr Auskunftsersuchen an die Schweiz geregelt (Österreich keine, Großbritannien maximal 500/Jahr im Vergleich zu Deutschland 650/Jahr). Die in den Abkommen mit Großbritannien und Österreich vorgesehenen Steuersätze für die Besteuerung des Altvermögens (jeweils 19 - 34% und 15-38%) erreichen ebenfalls nicht das Niveau der im deutschen Abkommen enthaltenen Sätze von 21 - 41%.

Zum Transplantationsgesetz: Müller: „Bayern begrüßt Entscheidungslösung“

Bayerns Bundesratsministerin Müller begrüßt die Einführung einer Entscheidungslösung bei der Organspende und nützt die Gelegenheit, für Organspenden zu werben. Deutschlandweit warten derzeit rund 11.500 Patienten auf ein Spenderorgan. Zur Verfügung stehen jährlich aber nur 4.000 Organe. Aus Umfragen geht hervor, dass drei Viertel der Bürger bereit wären, ein Organ zu spenden, jedoch nur ein Viertel einen Spenderausweis besitzt.

Emilia Müller: „Jeder Mensch ist ein möglicher Organspender. Mit diesem Gesetz werden wir alle uns in Zukunft durch Aufklärungsmaßnahmen regelmäßiger und verbindlicher mit dem Thema Transplantation befassen. So wird das Bewusstsein geschärft und die Menschen können dazu veranlasst werden, sich intensiver mit der Frage der eigenen Spendenbereitschaft zu befassen. Jeder ist aufgefordert, sich von der Notwendigkeit der Organspende zu überzeugen und freiwillig seine eigene selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“

Die Ministerin betonte, dass in Deutschland täglich Menschen sterben, die vergeblich auf ein Spenderorgan warten. “Mit der Neuregelung schaffen wir die Voraussetzungen, um die vielfach noch unausgesprochene Bereitschaft zahlreicher Menschen zur Organspende auch deutlich zu machen und in einem Spenderausweis zu dokumentieren. Mit der Entscheidungslösung wollen wir mehr Patienten die Chance auf ein lebensrettendes Organ geben.“

Zur Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften: Müller: „Keine neuen staatlichen Umverteilungsmechanismen zu Lasten Bayerns / Kommunen in allen Teilen Deutschlands brauchen Unterstützung“

Der Bundesrat befasst sich in seiner morgigen Sitzung mit einer Gesetzesinitiative mehrerer Länder zu freiwerdenden Konversionsflächen im Rahmen der Schließung von Standorten der Bundeswehr. Als Folge des Stationierungskonzeptes der Bundeswehr werden zahlreiche Bundesliegenschaften veräußert. Staatsministerin Emilia Müller: „Wir sind uns mit allen Ländern darin einig, dass der Bund als Hauptverantwortlicher des Konversionsprozesses in der Pflicht ist, die betroffenen Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Bundeswehrreform zu unterstützen. Zahlreiche Standortkommunen - in Bayern wie anderswo - , die freiwerdende Bundeswehrliegenschaften erwerben wollen, sehen sich auf Grund der hohen Preise nicht in der Lage, den vollen Marktwert zu bezahlen. Die Kommunen sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, die betroffenen Grundstücke günstiger erwerben zu können. Der Schlüssel zu einer gelungenen Konversion liegt in Verbilligungsgrundsätzen, wie sie auch in den 1990er Jahren praktiziert wurden.“

Bayern lehnt allerdings nach den Worten von Staatsministerin Emilia Müller die von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene sogenannte „Fondlösung“ ab. Danach sollen durch den Verkauf von in wirtschaftlich attraktiven Regionen gelegenen Liegenschaften höhere Erlöse erzielt werden, die schwerpunktmäßig strukturschwächeren Regionen im Wege eines Finanzierungskreislaufs zufließen sollen. „Die Fondslösung ist inakzeptabel. Sie behandelt Standortkommunen ungleich. Kommunen in insgesamt starken Regionen wie Bayern müssten ihre Grundstücke zum vollen Wert erwerben, was ihnen auf Grund ihrer angespannten Haushaltslage oft nicht möglich sein wird. Sie wären damit – anders als Kommunen in weniger attraktiven Regionen - in der eigenverantwortlichen strukturpolitischen Entwicklung ihrer Gebiete eingeschränkt. Gleichzeitig würde es Kommunen in schwachen Regionalmärkten zu Antragstellern degradieren, die um begrenzte Fondsmittel konkurrieren. Wir sind gegen neue staatliche Umverteilungsmechanismen. Jede Kommune muss gleichermaßen die betroffenen Grundstücke billiger erwerben können.“


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