Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk schlägt zusammen mit Sachsen der heute und morgen stattfindenden Justizministerkonferenz vor, wirksame Instrumente zu schaffen, um Opfern von Sexual- und Gewaltstraftaten ein Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Täter nach dessen Haftentlassung zu ersparen.
Merk: "Es geht um ein Thema, das für den, den es trifft, eine unerträgliche Belastung bedeuten kann", so Merk. "Man muss sich das vorstellen: Da ist jemand Opfer einer schweren Straftat geworden, etwa einer Vergewaltigung. Der Täter wohnt in einem kleinen Ort in der Nachbarschaft. Er wird verurteilt. Und der Effekt? Der Täter wohnt nach der Entlassung weiterhin in unmittelbarer Nachbarschaft. Jedesmal, wenn das Opfer das Haus verlässt, muss es befürchten, mit seinem Peiniger zusammen zu treffen."
Derartige Fälle hat es in Deutschland wiederholt gegeben. Bisher ist das rechtliche Instrumentarium, um dem Opfer zu helfen, beschränkt: Wenn der Verurteilte unter Führungsaufsicht steht, kann durch eine gerichtliche Aufenthaltsverbotsweisung für das Gemeindegebiet sein Wegzug in einen anderen Ort erzwungen werden. Mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Opfer auch selbst gerichtliche Schutzanordnungen initiieren. Das setzt aber jeweils die Gefahr neuer Taten voraus, die nicht immer gegeben ist. Dem Umstand, dass das Opfer schon unter der bloßen Anwesenheit des Täters leidet, trägt das Gesetz hingegen kaum Rechnung.
Bayern will daher zusammen mit Sachsen ein Gesetz erarbeiten, das ein effektives Distanzgebot für den Täter ermöglicht, und hat das Thema auf die heute und morgen stattfindende Justizministerkonferenz gesetzt. Merk: "Es geht einmal mehr darum, das Opfer von Straftaten in den Blick zu rücken statt immer nur auf den Täter zu schauen wie das Kaninchen auf die Schlange".