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Bericht aus der Kabinettssitzung: Teil 2

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1. Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum / Gesundheitsminister Huber: „Hochwertige medizinische Versorgung in allen Landesteilen sichern“

2. Bayerns Wirtschaftsminister Zeil berichtet im Ministerrat über künftige Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’ (GRW) / Zeil: „Staatsregierung kämpft um regionale Wirtschaftsförderung für den bayerischen Grenzraum“

3. Kabinett billigt Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) / Familienministerin Haderthauer: „Weiterer Qualitätsschub für die Kinderbetreuung in Bayern und Einstieg in das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr!“

4. Kabinett entscheidet über Spitzenpositionen in der Justiz und der Arbeitsgerichtsbarkeit

 

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Kinderbetreuung in Bayern

1. Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum / Gesundheitsminister Huber: „Hochwertige medizinische Versorgung in allen Landesteilen sichern“

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor allem im länd-lichen Raum aufgelegt. Für das Jahr 2012 stehen 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. "Für die Bayerische Staatsregierung hat eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen hohe Priorität", betonte Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber. "Der Beruf des Mediziners muss auch weiterhin attraktiv bleiben. Mit unserem neuen Förderprogramm finden wir die richtigen Antworten auf die Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Zugleich passen wir uns an moderne Arbeitsbedingungen und die Bedürfnisse junger Ärztinnen und Ärzte an", so Huber

Innovative Versorgungskonzepte können künftig mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Dies können zum Beispiel Ärztehäuser mit be-sonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen oder Gemeinschafts-praxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden, sein. Außerdem unterstützt die Staatsregierung die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten mit zu wenig jungen Ärzten mit 60.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Hausarzt in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern niederlässt und sich verpflichtet, dort mindestens fünf Jahre als hausärztlicher Vertragsarzt tätig zu sein.

"Derzeit ist die medizinische Versorgung in Bayern gut. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, wollen wir die Übernahme von Praxen im ländlichen Raum durch Nachwuchsmediziner ankurbeln", betonte Huber. "Hierfür haben wir ein eigenes Stipendienprogramm für Medizinstudierende aufgelegt: Wer sich verpflichtet, nach der Facharztweiterbildung für eine gewisse Zeit als Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein, wird von uns unterstützt." Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gezahlt. Bleiben die Ärztin oder der Arzt mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum tätig, muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden.

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2. Bayerns Wirtschaftsminister Zeil berichtet im Ministerrat über künftige Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’ (GRW) / Zeil: „Staatsregierung kämpft um regionale Wirtschaftsförderung für den bayerischen Grenzraum“

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat in der heutigen Kabinetts-sitzung über die Neuabgrenzung der künftigen Fördergebiete der Ge-meinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’ (GRW) berichtet. Auf Europa- und Bundes-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen für die Periode 2014 bis 2020. Die Indikatoren, anhand derer die Fördergebiete ausgewählt werden, sind zwar noch vorläufig und unvollständig, aber sie besitzen durchaus bereits Aussagekraft. Zeil betonte: „Wir werden um den Erhalt der Fördergebiete in Bayern kämpfen. Bei einem Verlust unserer GRW-Gebiete würde in der Grenz-region zur Tschechischen Republik das Fördergefälle ab 2014 nicht sinken, sondern sogar steigen. Das ist nicht akzeptabel.“ Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Bayern wird es nach den Worten Zeils für die Regionen im Freistaat aber schwer, über das Kriterium ‚Strukturschwäche’ ins GRW-Fördergebiet ab 2014 aufgenommen zu werden. Zeil: „Dies ist im Grunde sogar ein positives Zeichen und unterstreicht die wirtschaftliche Stärke Bayerns. Die Strategie, Arbeit zu den Menschen zu bringen, und nicht umgekehrt, hat sich gerade für den nord- und ostbayerischen Grenzraum als richtig erwiesen.“

Wichtigster Ansatzpunkt sei deshalb, dass die Europäische Kommission die Grenzlage zu einem Höchstfördergebiet wie der Tschechischen Republik bereits als Förderwürdigkeitskriterium anerkenne. „Wir fordern von Brüssel auf dieser Basis jetzt ein gesondertes Fördergebietskontingent für den Grenzraum. Dieses Kontingent muss zusätzlich zum regulären deutschen Fördergebietsplateau zur Verfügung gestellt werden. Das Fördergefälle muss endlich abgebaut werden. Die großen Unterschiede in den Fördersätzen für Unternehmensinvestitionen verzerren den Standortwettbewerb. Das Problem ist in Brüssel bekannt. Jetzt muss die Kommission auch entsprechend handeln“, unterstrich der Wirtschaftsminister.

Ein Sonderfördergebiet für Regionen, die an Höchstfördergebiete grenzen, ist eine der zentralen Forderungen Zeils, die er schon wieder-holt an den zuständigen Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia herangetragen hat, auch persönlich in Brüssel. Die Bundesregierung unterstützt die bayerische Initiative. Auch Österreich, wo ebenfalls die schwierige Situation der Regionen mit Grenzlage zu Höchstförder-gebieten erkannt wurde, trägt die Forderung mit. Im Schulterschluss mit österreichischen Bundesländern soll ein Positionspapier an Kommissar Almunia übermittelt werden. „Wir müssen jetzt alle politischen Kräfte mobilisieren und alles daran setzen, gemeinsam für einen geschlossenen Fördergebietsgürtel an der Grenze zur Tschechischen Republik zu kämpfen“, bekräftigte Zeil abschließend.

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3. Kabinett billigt Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) / Familienministerin Haderthauer: „Weiterer Qualitätsschub für die Kinderbetreuung in Bayern und Einstieg in das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr!“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzent-wurf für eine Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Bayern beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung vorgelegt.

Familienministerin Christine Haderthauer: „Das BayKiBiG hat sich bewährt: Durch verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und die Verpflichtung der zuständigen Kommunen zu einer vorausschauenden Bedarfsplanung ist es uns gelungen, die Vorstellungen und Wünsche der Familien mehr und mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Jetzt gilt es diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben: Wir sorgen für kleinere Gruppen, weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen. Das bedeutet ein Plus von circa 260 pädagogischen Kräften bayernweit.“

Der Freistaat übernimmt auch den kommunalen Kostenanteil dieser Verbesserung - obwohl Bayern bereits jetzt schon einen deutlich höheren Anteil der Kinderbetreuungskosten trägt als der bundesdeutsche Schnitt.

Haderthauer weiter: „So bauen wir die Unterstützung der Kommunen noch weiter aus. Gleichzeitig vollziehen wir mit dem Gesetzentwurf den Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr. Wir werden die Eltern ab September 2012 um 50 Euro monatlich entlasten. Das bedeutet für 100.000 bayerische Familien 600 Euro pro Jahr mehr im Geldbeutel. Und auch hier trägt die Kosten allein der Freistaat - was eine weitere Entlastung für unsere Kommunen in Höhe von jährlich 5 bis 10 Millionen Euro bei der Jugendhilfe bedeutet.“

Zudem sieht der Gesetzentwurf eine weitere Verbesserung der Förderbedingungen für Landkindergärten vor und verankert das Ziel der Inklusion stärker im Gesetz.

„Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich gemeinsam aufwachsen und hierbei die bestmögliche individuelle Förderung erhalten. Außerdem er-möglichen wir es Eltern, ihre Kinder künftig noch unbüro-kratischer auch in Kindertagseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnortgemeinde betreuen zu lassen“, so die Ministerin ab-schließend.

Mit den geplanten Maßnahmen investiert der Freistaat Bayern jedes Jahr zusätzlich rund 185 Millionen Euro in die Kinder-betreuung. Der heutigen Beschlussfassung im Ministerrat ging eine Verbandsanhörung voraus.

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4. Kabinett entscheidet über Spitzenpositionen in der Justiz und der Arbeitsgerichtsbarkeit

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Besetzung von Spitzenpositionen in der bayerischen Justiz und in der Arbeitsgerichts-barkeit beraten und entschieden.

Neuer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg wird mit Wirkung vom 1. Februar 2013 der Generalstaatsanwalt in Bamberg Clemens Lückemann. Der derzeitige Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Peter Werndl, wird mit Ablauf des Januar 2013 in den Ruhe-stand treten.

Neuer Generalstaatsanwalt in Bamberg wird mit Wirkung vom 1. Februar 2013 der Leitende Oberstaatsanwalt in Bayreuth Thomas Janovsky. Er folgt damit Clemens Lückemann nach.

Neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts München wird mit sofortiger Wirkung der Leitende Ministerialrat Dr. Hans Dick. Die bis-herige Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München, Angelika Mack, ist bereits mit Ablauf des Februar 2012 in den Ruhestand getreten.

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