Ladenschluss
Sozialministerium hält an der bisherigen bayerischen Regelung für den Muttertag fest
Das Bayerische Sozialministerium teilte heute in München mit, dass auch am diesjährigen Muttertag, dem 8. Mai 2011, der Verkauf von Blumen von 9 Uhr bis 13 Uhr genehmigt wird. Floristen können somit, wie in den letzten Jahren, an diesem Sonntag bis zu vier Stunden öffnen.
Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Bayerischen Staatsanzeiger heute veröffentlicht wurde.