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Ausreisepflicht

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1.202 zur Ausreise verpflichtete Ausländer wurden 2011 aus Bayern abgeschoben. (2010: 1.171 und 2009: 1.213). In 227 Fällen handelte es sich dabei um abgelehnte Asylbewerber und in 339 Fällen um Rücküberstellungen in ein anderes EU-Land auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung der Europäischen Union. 2011 wurden von bayerischen Ausländerbehörden 725 Ausweisungsverfügungen erlassen und in 576 Fällen Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Bei 284 EU-Bürgern wurde der Verlust der Freizügigkeit festgestellt. Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu: "In Bayern wird das Aufenthaltsrecht konsequent vollzogen. Dazu gehört auch, dass diejenigen Ausländer unser Land wieder verlassen müssen, die kein Aufenthaltsrecht haben oder zum Beispiel Straftaten begangen haben."

Da viele Asylbewerber ihre Ausweisdokumente verschwinden lassen und falsche Angaben zu ihrer Person machen, ist vor allem die Klärung ihrer Identität eine schwierige und oft langwierige Aufgabe der Ausländerbehörden. Immer wieder sind sie bei Abschiebungen auch mit dem Widerstand aus Unterstützerkreisen konfrontiert, der bis zu persönlichen Angriffen in der Öffentlichkeit reichen kann. Herrmann stärkte den Mitarbeitern der Ausländerbehörden ausdrücklich den Rücken: "Wer unser Land nicht freiwillig verlassen will, obwohl er dazu verpflichtet ist, dem kann ich die Abschiebung nicht ersparen. Sie erfolgt in Bayern auf hohem rechtsstaatlichem Niveau und unter Beachtung aller Verfahrensgarantien der Europäischen Union. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden für ihren auch menschlich nicht immer einfachen Einsatz zur Durchsetzung unseres Rechts."

Herrmann machte in diesem Zusammenhang auch auf die Zahl der Asylbewerber aufmerksam, die in diesem Jahr bundesweit voraussichtlich weiter auf 48.000 steigen wird: "Die Anerkennungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist mit 27 Prozent weiterhin niedrig. Wir müssen leider davon ausgehen, dass viele abgelehnte Asylbewerber Deutschland nicht freiwillig wieder verlassen wollen. Um eine weitere Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern, gewinnt deshalb das Thema Rückführung in den nächsten Jahren an Bedeutung. Vorrang hat aber die freiwillige Rückkehr, für deren Förderung großzügige finanzielle Mittel bereitstehen." Stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelungen, die von einigen Ländern vorgeschlagen worden sind, lehnt Herrmann dagegen klar ab: "Ich habe kein Verständnis dafür, Ausländern ein Bleiberecht zu gewähren, die es durch Identitätsverschleierung und fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung geschafft haben, sich über eine bestimmte Zahl von Jahren der Ausreisepflicht zu entziehen. So erhöhen wir nur die Attraktivität Deutschlands als Zielland für die internationalen Flüchtlingsströme und fördern das menschenverachtende Geschäft der Schlepperorganisationen."


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