Landesamt für Umwelt erstellt bis Ende 2013 Gefahren- und Risikokarten
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Bayern ist abgeschlossen. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber anlässlich der Übermittlung der entsprechenden Daten an Bund und EU-Kommission. Huber: "Wir wollen die Gefahr von Hochwasserschäden weiter verringern. Die vorläufige Risikobewertung ist dabei ein wichtiger Schritt."
Ziel sei eine Minderung der Hochwasserschäden durch angepasste Strategien der Vorsorge, Bewältigung und Nachsorge. "Hochwasserrisikoprävention muss bei den Risikoschwerpunkten ansetzen. Wir müssen dort handeln, wo ein Hochwasserrisiko für die Bevölkerung am größten ist. Über die Art der Maßnahmen wird vor Ort entschieden", so Huber. Bei der vorläufigen Risikobewertung wurden hochwassergefährdete Flächen mit Landnutzungsdaten verschnitten und die Auswirkung auf Mensch, Umwelt, Kulturgüter und Wirtschaft bewertet. Ein besonderes Risiko besteht nicht nur an den größeren Gewässern Bayerns sowie am Bodensee und Tegernsee, sondern auch an einigen kleineren Gewässern, an denen in der Vergangenheit vermehrt Hochwasserschäden aufgetreten sind. Auch an Gewässern, an denen kein besonderes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, kann es zu lokal starken Betroffenheiten durch Hochwasserereignisse kommen. Das Schadenspotenzial ist hier aber insgesamt geringer. Das Hochwasserrisikomanagement ist Teil der vorausschauenden bayerischen Klimapolitik. Bereits im Jahr 2001 wurde das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Gesamtvolumen von 2,3 Milliarden Euro aufgelegt.
In Bayern gibt es über 100.000 Kilometer Gewässer. An etwa 7.650 Gewässerkilometern – das sind 8 Prozent der bayerischen Gewässer – besteht ein besonderes Hochwasserrisiko. Hier werden nun entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundes bis Ende 2013 durch das Landesamt für Umwelt Gefahren- und Risikokarten erstellt. Anschließend werden geeignete Maßnahmen entwickelt um das Hochwasserrisiko zu reduzieren. Darüber hinaus müssen an allen Risikogewässern die Überschwemmungsgebiete bis Ende 2013 vorläufig gesichert werden, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Bezugspunkt ist hierbei – wie bisher – ein Hochwasser, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt.
Weitere Informationen zum Hochwasserrisikomanagement: www.lfu.bayern.de/hochwasserrisikomanagement