Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk lehnt den Vorstoß mehrerer Bundesländer, Schwerverbrechern, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, bereits nach fünf Jahren einen Langzeitausgang zu ermöglichen, strikt ab. "Das kommt für Bayern überhaupt nicht in Frage", so Merk. "Bei uns geht in jedem Fall Opferschutz vor Täterschutz. Und mit dem Schutz potentieller Opfer ist es überhaupt nicht zu vereinbaren, wenn ein zu lebenslanger Haft Verurteilter schon nach 5 Jahren wieder frei herumläuft. Nach 5 Jahren haben solche Strafgefangene noch mindestens 10 Jahre - in Bayern im Schnitt 15 Jahre - Haft vor sich. Da kann sich jeder ausrechnen, dass die Fluchtgefahr einfach zu groß ist!"
In Bayern ist deswegen mit gutem Grund in dem bereits 2007 in Kraft getretenen Bayerischen Strafvollzugsgesetz geregelt, dass ein Hafturlaub frühestens nach 12 Jahren und nur unter der Voraussetzung in Betracht kommt, dass keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Außerdem werden bei "Lebenslänglichen" zwei externe Sachverständigengutachten vorausgesetzt. Nur unter diesen strengen Voraussetzungen kann es nach 12 Jahren vertretbar sein, zur Vorbereitung einer - frühestens nach 15 Jahren möglichen - vorzeitigen Haftentlassung zur Bewährung einen Hafturlaub anzusetzen, um es dem Gefangenen zu ermöglichen, wieder soziale Kontakte zu knüpfen und damit die Rückfallgefahr zu verringern. "Vorher macht das überhaupt keinen Sinn", so Merk.
Merk abschließend. "Ich halte es auch von der Signalwirkung für die lebenslange Freiheitsstrafe für völlig unvertretbar, dass Verurteilte bereits nach 5 Jahren wieder auf die Menschen losgelassen werden. Wie wollen Sie es zum Beispiel Angehörigen eines Opfers erklären, dass sie dem Mörder ihres Verwandten bereits nach 5 Jahren wieder auf der Straße begegnen?"