Bomben, Granaten, Schusspatronen nach wie vor finden sich viele solcher Altlasten des Zweiten Weltkriegs in Bayerns Boden. Innenminister Joachim Herrmann: "Auch im vergangenen Jahr hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Innenministeriums über 60 Tonnen Bombenblindgänger und andere Munitionsgegenstände beseitigt. Blindgänger und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg stellen immer noch eine Gefahr dar." Wer solche Kampfmittel auffindet, müsse sich stets der großen Gefahr bewusst sein: "Wer Bomben oder alte Munition findet, darf sie auf keinen Fall selbst entschärfen oder als Sammlerstück mit nach Hause nehmen. Nur die hochkompetenten Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes haben das nötige Know-How, um solche Funde aus dem Weltkrieg zu beseitigen." Der Freistaat Bayern stellt für seinen Kampfmittelbeseitigungsdienst jährlich rund 700.000 Euro zur Verfügung.Der Kampfmittelbeseitigungsdienst kam im vergangenen Jahr rund 1.000 Mal zum Einsatz. Dabei hatte er unter anderem allein 214 Spreng- und Splitterbomben mit zusammen fast sieben Tonnen Explosivstoff entschärft. Prognosen über die Zahl der in Bayern noch unentdeckten Bombenblindgänger lassen sich nicht treffen. Es ist aber davon auszugehen, dass es noch zahlreiche solcher Altlasten des Zweiten Weltkriegs gibt. Herrmann: "Die Blindgänger werden gehäuft dort gefunden, wo entsprechend massive Bombardierungen stattgefunden haben. Dazu zählen etwa die Städte und die Flächen damals militärisch relevanter bzw. kriegswichtiger Einrichtungen. Hier ist bei Bodenarbeiten und Baumaßnahmen besondere Aufmerksamkeit gefordert." Wer Blindgänger entdeckt, muss sie sofort der Polizei melden.
Die Grundstückseigentümer sind auch bei Weltkriegsbomben selbst für die Sicherheit auf ihrem Grundstück verantwortlich. Wer einen konkreten Verdacht hat, dass auf seinem Grundstück Kampfmittel sind, muss von sich aus tätig werden. So ist es Sache des Grundstückseigentümers, die Kampfmittel durch eine Fachfirma freizulegen und zu bergen. Sache des Freistaates ist es dann, die Kampfmittel unentgeltlich zu entsorgen.
Weitere Informationen enthält die folgende Internetseite des Innenministeriums: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/09064/ .
Die Grundstückseigentümer sind auch bei Weltkriegsbomben selbst für die Sicherheit auf ihrem Grundstück verantwortlich. Wer einen konkreten Verdacht hat, dass auf seinem Grundstück Kampfmittel sind, muss von sich aus tätig werden. So ist es Sache des Grundstückseigentümers, die Kampfmittel durch eine Fachfirma freizulegen und zu bergen. Sache des Freistaates ist es dann, die Kampfmittel unentgeltlich zu entsorgen.
Weitere Informationen enthält die folgende Internetseite des Innenministeriums: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/09064/ .