Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Gerd Billen diskutieren mit anderen Experten über den EU-Vorschlag, europaweit ein einheitliches Kaufrecht einzuführen.
Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk wird zusammen mit
Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Prof. Dr. Dirk Staudenmayer, Vertreter der EU-Kommission
Prof. Dr. Carsten Herresthal, Universität Regensburg und
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Ludwig-Maximilians-Universität München
am
Mittwoch, 28. März, um 11.20 Uhr
im Justizpalast, Prielmayerstraße 7,
Saal 366 / 3. Stock, 80335 München,
der Frage nachgehen, was der Vorschlag der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, das die Vertragsparteien statt dem nationalen Kaufrecht wählen können, bedeutet: Fluch oder Segen? Wird der Verbraucher genauso gut oder sogar besser geschützt sein als im deutschen Recht? Oder belastet ihn eher die Rechtsunsicherheit, wenn bei jedem Vertrag erneut das anwendbare Recht gewählt werden muss? Und schließlich stellt sich auch die noch viel grundsätzlichere Frage: Ist das Gemeinsame Kaufrecht gar der Anfang vom Ende des BGB?
Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Es wird Gelegenheit zu Film und Fotoaufnahmen geben.