"Die Bayerische Staatsregierung und der Landtag beschäftigen sich heute mit einem wichtigen Schritt zur zukunftsorientierten und familiengerechten Weiterentwicklung der bayerischen Asylsozialpolitik," so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer vor der zweiten Lesung zur Änderung des Bayerischen Aufnahmegesetzes im Landtag und ergänzte: "Aufgrund der bereits bestehenden Regelungen lebt derzeit etwa die Hälfte der Asylbewerber und abgelehnten Asylbewerber in Bayern in Privatwohnungen. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes können Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sofort nach Abschluss ihres Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, soweit sie nicht ohnehin einen Schutzgrund zugesprochen bekommen haben, aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, wenn kein Abschiebungshindernis besteht. Nach Angaben des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden die meisten Verfahren innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen. Alle übrigen Personen dürfen vier Jahre nach Abschluss ihres behördlichen Erstverfahrens, sofern dies mit einer Ablehnung geendet hat, ausziehen. Die neue Regelung gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber, denn anerkannte Personen wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge dürfen ohnehin aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen." Bei Straftätern, Personen, die nicht hinreichend an der Klärung der Identität mitgewirkt haben und Identitätstäuscher sowie Personen, die schwerwiegend gegen ihre ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten verstoßen haben, wird im Einzelfall über eine Erlaubnis zum Auszug entschieden.
Der Gesetzesentwurf setzt den "bayerischen Asylkompromiss" um, den der Bayerische Landtag im Juli 2010 beschlossen hat. Nachdem der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Aufnahmegesetzes gebilligt hat, muss das Gesetz jetzt noch im Landtag beschlossen werden, bevor es in Kraft treten kann. "Bereits im April letzten Jahres habe ich im Vollzug eine Vorgriffsregelung im Sinne dieses Entwurfes in Kraft gesetzt", so die Ministerin.
Haderthauer abschließend: "Ein weiteres wichtiges Anliegen ist für mich die Asylsozialberatung. Ich möchte hier die Wohlfahrtsverbände noch stärker unterstützen. Mein Ziel ist es, dass zukünftig in jeder Gemeinschaftsunterkunft in Bayern Asylsozialberatung angeboten wird. Deshalb freue ich mich besonders, dass der Landtag Anfang März der Erhöhung der Fördermittel um 1,2 Millionen Euro zugestimmt hat. Somit stehen meinem Ministerium zur Unterstützung der freien Träger, die diese freiwillige Leistung der Asylsozialberatung vornehmen, 2,6 Millionen Euro zur Verfügung."