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Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert zum morgigen Welt-Verbrauchertag ein Update des Verbraucherschutzrechts

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Anlässlich des morgigen Welt-Verbrauchertags fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk ein Update für das Verbraucherschutzrecht: "Die Realität, in der der Verbraucher heute lebt, ist eine radikal andere als noch vor einigen Jahren", so Merk. "Es kann längst nicht mehr die Rede von selbstbestimmten Handeln sein. Gerade im Internet heißt es für den Verbraucher häufig: Hopp oder Top - entweder Du akzeptierst meine AGB so wie sie sind oder Du kannst eben keine Bücher, Reisen oder Möbel vergünstigt online bestellen. Während aber der Verbraucher hier immerhin noch auf andere Anbieter, den Supermarkt, das Reisebüro oder Kaufhaus ausweichen kann, sieht es bei sozialen Netzwerken ganz anders aus. Wer sich hier nicht auf die oft undurchsichtigen Bedingungen der Anbieter einlassen will, dem bleibt ein dieser Bereich sozialer Interaktion versperrt, der aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Hier muss unser Recht reagieren und dem Verbraucher zur Seite stehen!"

 

Gerade in sozialen Netzwerken lauern für die Nutzer Gefahren. Merk: "Wir müssen die Anbieter von sozialen Netzwerken verpflichten, bei den Voreinstellungen ihrer Systeme den bestmöglichen Datenschutz für den Verbraucher sicherzustellen. Nachrichten und Fotos dürfen automatisch nur dem engsten Kreis zugänglich sein. Der Nutzer soll selbst entscheiden, wer seine Daten einsehen kann." Auch einer unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet muss effektiv entgegengetreten werden. "Das Recht der Verbraucher auf Vergessen muss gestärkt werden. Dazu ist es notwendig, die Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von Daten grundsätzlich zeitlich zu befristen", so Merk. Beispielsweise dürfe die Datenübermittlung an Dritte zu Werbezwecken grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Personen zulässig sein.

 

Bayern hat deshalb gemeinsam mit Hessen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, die geplante EU-Datenschutz-Verordnung dahingehend zu verbessern, um einen wirksamen und modernen Datenschutz in Bezug auf die neuen Technologien und Anwendungen im Internet für die Verbraucher sicherzustellen. Merk: "Ich freue mich, dass der zuständige Ausschuss den Antrag am vergangenen Montag mit großer Mehrheit angenommen hat."

 

 


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