Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
zum 20. Mal verleiht die Bayerische Staatsregierung in diesem Jahr den Bayerischen Qualitätspreis. Insgesamt zwölf bayerische Unternehmen sowie Städte und Gemeinden werden gewürdigt. Neun Preise gehen an Unternehmen, die qualitativ hochwertige Leistungen erbracht haben. Drei Preise gehen an Städte und Gemeinden, die sich durch besondere Wirtschaftsfreundlichkeit auszeichnen. Das Programm finden Sie auf Seite 2 der Einladung.
In einem Festakt verleiht Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil den Bayerischen Qualitätspreis gemeinsam mit Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck am
Dienstag, 20. März 2012, 18.30 Uhr,
Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München,
80333 München
Im Anschluss an die Preisverleihung lädt die Bayerische Staatsregierung zu einem Empfang im Kaisersaal der Residenz ein. Bitte Presseausweis bereithalten!
Zur Verleihung des Bayerischen Qualitätspreises 2012 sind Sie herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich mit beiliegender Faxantwort (Seite 3) oder per E-Mail an pressestelle@stmwivt.bayern.de an.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Bäumlisberger
Pressesprecherin
Folgendes Programm ist vorgesehen:
Uhrzeit | Redner |
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18.30 Uhr | Begrüßung Martin Zeil Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie |
Vortrag Prof. Dr. Siegfried Russwurm Mitglied des Vorstands der Siemens AG „Innovation und Qualität als Schlüssel für nachhaltigen Erfolg“ | |
Vortrag Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Wildemann Forschungsinstitut Unternehmensführung, Logistik und Produktion Technischen Universität München „20 Jahre Bayerischer Qualitätspreis“ | |
20.00 Uhr | Empfang der Bayerischen Staatsregierung im Kaisersaal der Residenz |
20. Verleihung des Bayerischen Qualitätspreises 2012 in München
An der Preisverleihung
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
O nehme ich teil
O nehme ich nicht teil
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Bitte per Fax zurück an:
Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Fax: 089 / 2162-2614
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Pressemitteilung-Nr. 129/12