Wissenschaftsminister Wolfgang stellt klar: „Wir haben frühzeitig Vorkehrungen getroffen, damit trotz der steigenden Studierendenzahlen im doppelten Abiturjahrgang die BAföG-Anträge der Studierenden zügig bearbeitet werden können. So konnten die Ämter für Ausbildungsförderung der bayerischen Studentenwerke schon zum Jahresbeginn 2011 und damit neun Monate vor dem Höhepunkt der Antragswelle, ihr Personal um rund zehn Prozent aufstocken.“ Außerdem habe Bayern als erstes Bundesland überhaupt die Möglichkeit der Online-Antragstellung im BAföG geschaffen. Auch dies sei ein Schritt, der sowohl die Studierenden als auch die Studentenwerke entlaste. Das Bafög-Gesetz stelle zudem sicher, dass bei hohen Antragsquoten zu Semesterbeginn Vorschusszahlungen bei Erstanträgen geleistet werden können.
Heubisch bedauert, dass es trotz all dieser Vorkehrungen bei einigen Studentenwerken offensichtlich zu Verzögerungen gekommen ist. „Jeder einzelne Studierende, dessen Antrag bisher nicht bearbeitet worden ist, ist einer zuviel. Hier haben die Studentenwerke schnelle Abhilfe zugesagt.“ Zugleich verwahrte sich Heubisch aber gegen überzogene Kritik der Opposition: „Da wird mit völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen operiert. So sollen allein in der Landeshauptstadt München 2.000 Studierende keine BAföG-Zahlungen erhalten haben. Nach Auskunft des Studentenwerks München sind jedoch aktuell lediglich 51 Erst- und 241 Weitergewährungsanträge unbearbeitet. Wir sind längst im engen Kontakt mit den Studentenwerken, um die anstehenden Probleme schnell zu lösen. Dafür braucht es keine ungerechtfertigte Panikmache der Opposition.“ Heubisch appelliert zudem an die Studierenden, ihre BAföG-Anträge möglichst frühzeitig einzureichen: „Spitzenbelastungen wie in diesem Wintersemester durch den doppelten Abiturjahrgang gibt es in Zukunft zwar nicht mehr, trotzdem lässt sich so eine unnötige Ballung von Anträgen zu Beginn des Semesters vermeiden. Außerdem müssen insbesondere Weitergewährungsanträge fristgerecht gestellt werden, da sonst laut Bundesrecht keine Vorschusszahlung möglich ist und es dann zu Unterbrechungen bei den BAföG-Leistungen kommen kann.“