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Wissenschaftsminister Heubisch: „Bayerns Hochschulen sind für beruflich Qualifizierte weit geöffnet“

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Angesichts des drohenden Fachkräftemangels will Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch neue Zielgruppen für ein Hochschulstudium gewinnen. „Bereits vor über zwei Jahren haben wir für beruflich Qualifizierte den Hochschulzugang erheblich erweitert. Nicht nur Meister, sondern zum Beispiel auch Gesellen mit Berufserfahrung sind an den Hochschulen herzlich willkommen. Hier sind wir in Bayern vielleicht sogar schon ein bisschen weiter als die Experten glauben“, betont Heubisch. In den vergangenen Tagen hatten sowohl die Forschungsweisen der Bundesregierung als auch der Zukunftsrat in Bayern eine stärkere Öffnung der Hochschulen für Arbeitnehmer ohne Abitur angemahnt. Die weitreichenden Zugangsmöglichkeiten seien aber immer noch zu wenig bekannt. „Um dies zu ändern, haben wir unter www.weiter-studieren-in-bayern.de eine Informationsplattform zu allen Möglichkeiten des weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiums an bayerischen Hochschulen eingerichtet.“ Die Zugangsvoraussetzungen zu erleichtern, sei aber nur der erste Schritt. „Was wir brauchen, sind mehr Möglichkeiten, neben dem Beruf zu studieren. Sonst ist das nur für wenige interessant. Unter großen Anstrengungen haben die Hochschulen mit unserer Unterstützung neue berufsbegleitende Bachelorstudiengänge geschaffen. Die berufsbegleitenden Studiengänge als auch Teilzeitangebote wollen wir konsequent weiter ausbauen. Hier liegen noch große Aufgaben vor uns“, so Heubisch weiter.

Der Zugang zu den Studiengängen an bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist durch die Hochschulrechtsänderung im Jahr 2009 neu geregelt worden. Ziel der Gesetzesänderung war unter anderem die Öffnung der Hochschulen für Menschen ohne schulische Hochschulreife (Abitur, Fachabitur etc.).

Folgenden Personen ist seitdem der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:

  • Meisterinnen und Meistern
  • Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung
  • Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie

Darüber hinaus wird beruflich Qualifizierten der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und eine anschließende, in der Regel mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis vorweisen können. Neben einem Beratungsgespräch muss hier die Studieneignung durch die Hochschule festgestellt werden.


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