Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wird anlässlich eines Besuchs der Aschaffenburger Justizbehörden am
Montag, 05. März 2012, um 14.45 Uhr,
in Raum 7408 (IV. OG) in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft am
Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg
den Teen-Court Aschaffenburg vorstellen und mit Schülerrichtern über deren Erfahrungen sprechen. An dem Gespräch nehmen auch Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Landgerichts und des Amtsgerichts Aschaffenburg sowie der Polizei teil.
Aschaffenburg war der Vorreiter in Sachen Teen-Court: Schon seit 2000 befasst sich hier das bundesweit erste "Schülergericht" mit Straftaten Jugendlicher. Und das äußerst erfolgreich, wie eine Studie der LMU München zeigt: Die Rückfallquote von Straftätern, die an dem Programm in Aschaffenburg teilgenommen hatten, war wesentlich niedriger als bei einer Kontrollgruppe von Schülern, die sich wegen vergleichbarer Straftaten einem jugendgerichtlichen Verfahren unterwerfen mussten. 2011 haben die Aschaffenburger Schülerrichter rund 60 Fälle bearbeitet.
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Innovative an dem Projekt ist der direkte Draht zwischen den Jugendlichen. Und genau den wollen wir nutzen. Wenn einem jungen Ladendieb oder Verkehrsrowdy von Gleichaltrigen gesagt wird, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war, kann das mehr bewirken, als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen! Und auch die Schülerrichter profitierten: Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Durchsetzung des Rechts einzusetzen."
Die Medien sind zu dem Gespräch herzlich eingeladen! Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews gegeben!
Zum Hintergrund:
Der bayerische "Teen Court" ist kein echtes Gericht. Er kann weder Strafen verhängen noch vollstrecken. Die Staatsanwaltschaft wählt vielmehr geeignete Fälle aus und leitet sie den Teen-Courts zu. Der Jugendliche, also 14- bis 17-jährige Täter muss geständig und - ebenso wie die Erziehungsberechtigten - mit dem Verfahren einverstanden sein. Meist geht es um jugendtypische Straftaten von Ersttätern wie Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen, leichte Körperverletzungen oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für gravierende Taten oder bei Intensivtätern kommt das Modell dagegen nicht in Betracht.
An einem runden Tisch führt ein Gremium aus mindestens drei Schülern mit dem jungen Straftäter ein intensives Gespräch über die Tat. Sie vereinbaren u. U. eine (oder mehrere) erzieherische Maßnahme(n) und überwachen deren Erfüllung. In Aschaffenburg übernimmt dabei der "Verein zur Selbsthilfe" die sozialpädagogische Betreuung.
Das Ergebnis des "Verfahrens" vor dem Schülergericht wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Einstellung des Verfahrens (gem. § 45 Abs. 2 JGG).
Teen-Courts wurden in Bayern in Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg und Landshut eingerichtet.