Staatsministerin Emilia Müller: Bayern lehnt neue Hürden für Krankenpflegerausbildung ab / Unterstützung für Kinderwunschpaare / Freistaat unterstützt Bund bei Bekämpfung rechtsextremer Gewalt
Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller kündigt zur morgigen Sitzung des Bundesrats folgende Voten an:
Zum EU-Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung der Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen:
Bayerns Europaministerin Emilia Müller: „Wir brauchen eine höhere Mobilität von qualifizierten Berufstätigen in Europa, um insbesondere dem steigenden Fachkräftebedarf zu begegnen, aber keine neuen Hürden für die Krankenpflegerausbildung.“ Zu begrüßen ist nach Auffassung von Emilia Müller zwar die im Richtlinienentwurf vorgesehene Einführung eines europäischen Berufsausweises. „Gerade in Berufen mit hoher Mobilität kann dieser Ausweis eine bessere Grundlage zur Beurteilung der erworbenen Kenntnisse liefern. Damit kann die Zusammenarbeit von Behörden erleichtert, das Bewerbungsverfahren von interessierten Berufsangehörigen beschleunigt und die Mobilität innerhalb Europas verbessert werden,“ so Emilia Müller.
Zu weit geht die Kommission nach Auffassung von Bayerns Europaministerin allerdings mit ihrem Vorschlag nach Anhebung der Ausbildungsvoraussetzungen bei Krankenpflegepersonal. Der Richtlinienentwurf sieht vor, das Eingangsniveau von einer bisher zehnjährigen allgemeinen Schulbildung auf zwölf Schuljahre anzuheben. Müller: „Dies türmt neue Hürden für die dringend notwendige Ausbildung von Krankenpflegern auf. Die Kommission widerspricht sich, wenn sie einerseits dem Fachkräftemangel begegnen will, an anderer Stelle aber Zugangserschwernisse für Berufsanfänger einführt. Eine solche Regelung würde einen großen und geeigneten Bewerberkreis von vornherein von der Ausbildung ausschließen. Dies ist angesichts des sich weiter verschärfenden Bedarfs an Fachpersonal im Pflegebereich weder sinnvoll noch tragbar.“
Die Ministerin unterstrich zudem, dass von diesen zusätzlichen Hürden mittelbar auch der Zugang zur Altenpflegeausbildung betroffen sei. Müller: „Die Qualität der Ausbildung ist in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch. Dieses Niveau gilt es auch künftig beizubehalten und möglichst zu steigern. Ein bloßes Zählen von Schuljahren bringt jedoch in der Sache nichts.“ Als problematisch sieht die Ministerin zudem an, dass die Dauer der Schulbildung in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich berechnet und Jugendliche in Deutschland dadurch im Verhältnis zu anderen Ländern benachteiligt werden. Die im europäischen Vergleich sehr niedrige Arbeitslosigkeit in Deutschland liegt nach Auffassung von Müller auch darin begründet, dass es viele praxisorientierte Ausbildungsgänge gebe, die auch Schulabgängern mit mittlerem Schulabschluss offen stehen.
Zum Kinderwunschförderungsgesetz:
Bayern wird eine Gesetzesinitiative unterstützen, die ungewollt kinderlose Paare finanziell stärker entlasten will. Staatsministerin Emilia Müller: „Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind hoch und Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch stehen unter einer hohen psychischen Belastung. Die Staatsregierung begrüßt deshalb eine verstärkte finanzielle Unterstützung von Kinderwunschpaaren.“ Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde, so die Ministerin, mit Wirkung vom 1. Januar 2004 der Anspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung eingeschränkt und dabei u. a. eine Eigenbeteiligung der Kinderwunschpaare an 50 Prozent der Kosten eingeführt. Der jetzt im Bundesrat vorliegende Gesetzesantrag sieht vor, den Finanzierungsanteil der GKV auf 75 Prozent zu erhöhen und damit ungewollt kinderlose Paare finanziell stärker zu entlasten. Die Anhebung der Kostenbeteiligung soll durch Erstattung des Bundes an die Kassen finanziert werden. Müller: „Seit der Gesetzesänderung sind die Behandlungszahlen zurückgegangen. Es ist auch deshalb richtig, die Betroffenen finanziell stärker zu entlasten. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass Hindernisse und Vorbehalte, die der Realisierung vorhandener Kinderwünsche entgegenstehen, so weit wie möglich aus dem Weg geräumt werden. Deshalb ist es unser besonderes Anliegen, Paare, die sich für Kinder entscheiden, diesen Lebensplan aber aus medizinischen Gründen nicht verwirklichen können, zu unterstützen. Bayern wird morgen im Bundesrat für diesen Antrag votieren.“
Zum Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus:
Bayern wird im morgigen Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Bekämpfung rechtsextremer Gewalt unterstützen. Durch den Gesetzentwurf sollen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die Möglichkeit erhalten, durch die Zusammenführung der bei den jeweiligen Behörden vorhandenen Daten zu gewaltgeneigten rechtsextremistischen Personen und Gruppen deren Strukturen schneller zu erkennen. Ziel ist es dabei, gerade gegen gewaltgeneigte Personen aus dem rechtsextremen Milieu wirksamer vorgehen zu können, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Staatsministerin Müller: „Wir ziehen erste organisatorische Konsequenzen aus den Vorgängen um die Zwickauer Terrorzelle und organisieren den Austausch von Erkenntnissen zwischen den Sicherheitsbehörden neu. So werden zukünftig die Polizeien und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in Bezug auf bestimmte Ermittlungskomplexe modernste Analyseinstrumente einsetzen können. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen und auch dafür, dass die bisher isoliert nebeneinander stehenden Informationsbestände der Sicherheitsbehörden automatisiert miteinander verknüpft werden dürfen. Von diesen Maßnahmen erwarte ich mir eine spürbare Steigerung der Effizienz des Kampfes gegen Rechtsextremisten und Rechtsterroristen“.