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Zeil: „Vergütungssenkung muss schnell umgesetzt werden, aber mit Übergangsregelungen“

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MÜNCHEN       Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil kommentiert den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Solarstromförderung: „Die Senkung der Solarstrom-Vergütungen ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die eklatante Überförderung zu korrigieren, die Belastungen der Stromverbraucher zu begrenzen und Risiken für das Stromnetz vorzubeugen.“ Auch nach der Vergütungssenkung sei ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaik-Dachanlagen möglich. Richtig sei, dass die Anpassung schnell in Kraft treten müsse, denn einen erneuten ‚Endspurt-Boom’ könne den Stromverbrauchern nicht zugemutet werden.

 

„Aber wir brauchen angemessene Übergangsregelungen. Nur so können wir den Vertrauensschutz von Investoren und Handwerksbetrieben gewährleisten, die bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen sind und Investitionen getätigt haben, die Anlage aber bis zum Stichtag nicht mehr in Betrieb nehmen können“, fordert Zeil. Auch die überproportionale Vergütungssenkung für Freiflächenanlagen und der vollständige Vergütungsausschluss für Anlagen über zehn Megawatt müssen nach Auffassung des Ministers noch überprüft werden. „Bei diesen Anlagen sind die Stromerzeugungskosten vergleichsweise günstig. Eine sinnvolle Nachnutzung zum Beispiel von militärischen Konversionsflächen darf nicht zunichte gemacht werden“, mahnt der Wirtschaftsminister.

 

Schließlich dürften auch die zusätzliche Bürokratiebelastung für die Stromnetzbetreiber, die die Vergütungen auszahlen müssten, nicht außer Acht gelassen werden. „Ein Bürokratie-Check im Rahmen der anstehenden Bundestagsberatungen täte dem Gesetz gut“, so Zeil.

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Pressemitteilung-Nr. 102/12

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