Bereits im Frühjahr 2011 hatte Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch vorgeschlagen, durch eine moderate Änderung des Grundgesetzes die Finanzierung der Hochschulen nachhaltig zu verbessern. Heubisch plädiert dafür, das Grundgesetz so zu ändern, dass künftig auch eine institutionelle Förderung des Bundes im Hochschulbereich zulässig ist. Heubisch betont: „Durch eine kleine Ergänzung des Artikels 91b des Grundgesetzes könnten in Zukunft nicht nur einzelne Vorhaben, sondern die Einrichtungen als solche gefördert werden. Das ließe sich rasch und pragmatisch umsetzen.“ Heubischs Vorschlag wurde nun ganz aktuell von Bundesministerin Annette Schavan aufgegriffen. Damit scheint sich – zumindest für die Wissenschaft – ein Kompromiss in der verhärteten Diskussion um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern abzuzeichnen. „Die Hochschulen in der Bundesrepublik stehen vor großen Herausforderungen. Hier brauchen wir dringend eine Lösung. Ich bin deshalb sehr froh, dass mein Vorschlag inzwischen so prominente Zustimmung findet. Wir müssen den Bürgern zeigen, dass Bund und Länder in der Lage sind – auch über Parteigrenzen hinweg – für die Wissenschaft an einem Strang zu ziehen“, so Heubisch weiter.
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