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Neue Förderrunde des Bayerischen Atelierförderprogramms für Bildende Künstlerinnen und Künstler

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Ab 1. Januar 2013 soll eine neue Förderrunde des Bayerischen Atelierförderprogramms für Bildende Künstlerinnen und Künstler starten. Kunstminister Wolfgang Heubisch teilte am Donnerstag in München mit, dass der Freistaat Bayern mit dem Programm bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler für die Dauer von zwei Jahren mit einem monatlichen Zuschuss zu ihren Atelierkosten in Höhe von 230 Euro unterstützt. Heubisch: „Gerade für Bildende Künstlerinnen und Künstler sind bezahlbare Arbeitsräume von großer Bedeutung für ihr Wirken. Mit dem Atelierförderprogramm möchten wir dazu beitragen, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.“

Für das Programm können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bewerben. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Bewerbungen sind bis spätestens Ende Juli 2012 bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Das Programm, für das Bayern seit 1998 aus dem Kulturfonds Mittel bereit stellt, steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag.

Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Ansprechpartnern bei den Regierungen sowie die Bewerbungsbögen zum Downloaden und Ausfüllen sind im Internet unter www.stmwfk.bayern.de/foerderung/kuenstlerfoerderung.aspx unter dem Stichwort „Atelierförderprogramm“ abrufbar.


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