Bayern unterstützt die Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes. Mit dem von der Bundesverbraucherschutzministerin vorgelegten Gesetzentwurf, der am kommenden Freitag im Bundesrat behandelt wird, werden die Rechte der Behörden, die Öffentlichkeit zu informieren, gestärkt. "Wir schaffen eine Präzisierung, die eine zwingende Information der Verbraucher vorschreibt“, so Dr. Marcel Huber, Gesundheitsminister. "Die Behörden können dann Unternehmen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Lebensmittelhygiene verstoßen, klar benennen - auch ohne dass eine Gesundheitsgefahr vorliegt.“ Der Bundesgesetzgeber schaffe mit dieser Regelung mehr Klarheit für Vollzug und Verbraucher. "Den Lebensmittelüberwachern wird der Rücken gestärkt und der Druck auf Betriebe erhöht, die Hygienevorschriften in erheblichem Maß missachten“, betonte Huber. Tritt die Regelung in Kraft, können solche Betriebe öffentlich gemacht werden. "Das ist ein wichtiger Fortschritt für den Verbraucherschutz“, sagte Huber. Das Bedürfnis in der Bevölkerung, auch über unhygienische Zustände unterhalb einer Gesundheitsgefahr informiert zu werden, sei sehr hoch. Deshalb sei die Änderung im Verbraucherinformationsgesetz der richtige Weg, gegen die wenigen schwarze Schafe in der Lebensmittelbranche erfolgreich vorzugehen.
Die gesetzliche Änderung betrifft die Erweiterung des § 40 des Lebensmittelgesetzbuchs, der die behördliche Information und Warnung der Öffentlichkeit regelt. Wenn ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen wurde, wird der Betrieb den Bürgerinnen und Bürgern genannt - auch ohne das Vorliegen einer Gesundheitsgefahr für den Verbraucher.