Bayern gehört zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Das zeigt wieder die Zahl der Stiftungsneugründungen im Jahr 2011. Innenminister Joachim Herrmann: "Im vergangenen Jahr haben wir 145 neue Stiftungen anerkannt, darunter neun kirchliche Stiftungen. Die Stiftungsneugründungen bewegen sich damit auf ähnlich hohem Niveau wie in den Vorjahren. Die Gesamtzahl der in Bayern bestehenden rechtsfähigen Stiftungen ist jetzt auf 3.570 gewachsen." Seit 12 Jahren liegt die Zahl der Stiftungsgründungen konstant hoch. Allein in diesem Zeitraum wurden in Bayern 1.940 rechtsfähige Stiftungen staatlich anerkannt. Fast alle der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben. Herrmann: "Stiftungen sind der Beweis für ein starkes bürgerschaftliches Engagement, bei dem vor allem das Ehrenamt einen hohen Stellenwert hat". Stiftungen sind wichtige Impulsgeber und Projektträger für zahlreiche Aufgaben unseres Gemeinwesens. Insbesondere in den Bürgerstiftungen zeigt sich das gesellschaftliche und soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die örtliche Gemeinschaft. Die neuen Internetseiten des Innenministeriums zum Ehrenamt informieren unter www.stmi.bayern.de/buerger/ehrenamt/stiftungen über die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements zum Beispiel in Bürgerstiftungen.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann.
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen mit Ausnahme kirchlicher Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann.
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