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Pschierer: Erstmals gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung

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Bürgerinnen und Bürger mit Einkünften aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit sind erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch über ELSTER einzureichen. „Hierfür kann grundsätzlich das kostenlose PC-Programm der Steuerverwaltung, ElsterFormular, verwendet werden“, informiert Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer.

In Bayern werden bereits über 30 Prozent der Einkommensteuererklärungen freiwillig elektronisch eingereicht. Angesichts der inzwischen weiten Verbreitung des Internets in der Bevölkerung wurde für Unternehmer die gesetzliche Verpflichtung eingeführt. Nur wenn die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Datenübermittlung verzichten.

Viele Bürgerinnen und Bürger schätzen bereits die bequeme und einfache Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe mit Vorteilen, wie zum Beispiel der Steuerberechnungsfunktion, der Vorjahresdatenübernahme oder der Rückübermittlung der Bescheiddaten. Neben diversen kommerziellen Steuerprogrammen steht hierfür seit einigen Jahren ElsterFormular, das kostenlose PC-Programm der Steuerverwaltung zur Verfügung. Dieses ist für den Veranlagungszeitraum 2011 zum Download auf www.elster.de und auf CD-ROM in den Finanzämtern erhältlich und deckt bereits einen Großteil der Erklärungspflichten ab. Mit ElsterFormular steht sowohl für Privatanwender als auch für Unternehmer/Arbeitgeber ein modernes und komfortables Steuerprogramm zur Verfügung, merkte Pschierer an.

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