Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
in der Folge des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima wurden im vergangenen Jahr die politischen Weichen gestellt, bis 2022 schrittweise aus der Kernkraft auszusteigen und die Energieversorgung in Deutschland grundlegend umzubauen. In Bayern liegt der Anteil der Kernstromerzeugung derzeit bei über 50 Prozent. Damit steht der Freistaat als Industriestandort vor immensen Herausforderungen, auch künftig eine sichere und bezahlbare Stromversorgung zu gewährleisten. Mit dem Bayerischen Energiekonzept vom Mai 2011 hat die Staatsregierung schnell reagiert und einen schlüssigen Weg hin zu den erneuerbaren Energien aufgezeigt. Jetzt ist der Bund gefordert, zu handeln. Er muss dringend die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit der Netzausbau vorankommt und Investitionen in neue Gaskraftwerke attraktiv werden. Und er muss wirksame Maßnahmen zur Dämpfung des Energiepreisanstiegs treffen, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Industriearbeitsplätze nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil setzt sich in einer Pressekonferenz aus bayerischer Sicht mit den Aktivitäten der Bundesregierung zur Energiewende auseinander am
Freitag, 3. Februar 2012, 11 Uhr,
im Bayerischen Wirtschaftsministerium,
Sitzungssaal 1008,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München.
Zu diesem Termin sind Sie herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich mit beiliegender Faxantwort unter 089 / 2162-2614 oder per E-Mail bei pressestelle@stmwivt.bayern.de an.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Bäumlisberger
Pressesprecherin
Bayerns Wirtschaftsminister Zeil gibt Pressekonferenz zum aktuellen Stand bei der Energiewende
am 3. Februar 2012, 11 Uhr,
im Bayerischen Wirtschaftsministerium, Sitzungssaal 1008,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
An der Pressekonferenz (Zutreffendes bitte ankreuzen)
O nehme ich teil
O nehme ich nicht teil
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Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Fax: 089 / 2162-2614
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Pressemitteilung-Nr. 43/12