MÜNCHEN. An der Grundschule steht das Kind im Mittelpunkt. Hier wird jedes Kind sehr gut gefördert und begleitet, verwahrt sich das Bayerische Kultusministerium gegen die Einschätzung des BLLV-Präsidenten Wenzel zum Alltag an der Grundschule.
Das Ministerium stützt seine Position einer umfassenden und nachhaltigen Förderung der Kinder an der Grundschule auf folgende Aspekte:
1. Die individuelle Förderung steht im Mittelpunkt des Modellversuchs Flexible Grundschule. Bei den derzeit 20 Grundschulen, an denen das Kultusministerium gemeinsam mit der Stiftung Bildungspakt Bayern dieses Schulmodell erprobt, können Kinder je nach ihrer eigenen Entwicklung die zweijährige Eingangsstufe in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Für die jahrgangskombinierten Klassen, in denen die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, stehen entsprechende zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, um Lerngruppen einrichten zu können. Die Klassen haben maximal 25. Kinder. Der Modellversuch wird im Sommer auf insgesamt 80 Grundschulen ausgeweitet.
2. Die jahrgangskombinierten Klassen erfahren eine hohe Akzeptanz. Sie ergänzen die Praxis der jahrgangsreinen Klassen. Auch für die jahrgangskombinierten Klassen erhalten die Schulen zusätzliche Lehrerwochenstunden, damit der Unterricht bei Bedarf geteilt werden kann. Auch hier liegt die Klassenstärke bei höchstens 25 Schülerinnen und Schülern.
3. Die Höchstzahl der Kinder pro Klasse an den Grundschulen wurde gesenkt. Die durchschnittliche Klassenstärke liegt im laufenden Schuljahr bei rund 22 Schülerinnen und Schülern.
In der ersten und zweiten Klasse dürfen maximal 28, in der dritten Klasse 29 und in der vierten Klasse 30 Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Im kommenden Schuljahr wird die Höchstgrenze in der dritten und vierten Klasse jeweils um ein Kind gesenkt - auf dann 28 in der dritten und 29 in der vierten Klasse.
4. Kinder mit Migrationshintergrund werden an Grundschulen intensiv sprachlich gefördert. Außerdem gibt es eine Höchstgrenze an Schülern von 25 pro Klasse, wenn der Anteil der Zuwandererkinder über der Hälfte liegt. Die so vorgesehene Teilung der Klasse kommt allen Kindern zugute.
5. Das Übertrittsverfahren wurde 2009 verändert, um die Belastung der Kinder und ihrer Eltern zu senken: Die Beratung von Eltern und Schülern über die Vielfalt der Schullaufbahnen wurde intensiviert und die Verantwortung der Eltern deutlich gestärkt – auf der Basis einer Übertrittsempfehlung durch die Grundschullehrkräfte und den sich dann gegebenenfalls anschließenden Probeunterricht.
In der zweiten Online-Erhebung im Mai 2011 hatten die Eltern und Lehrkräfte an 700 Grundschulen eine deutlich gestiegene Zustimmung zu dem neuen Übertrittsverfahren geäußert.
Die Schulwahl nach der 4. Jahrgangsstufe ist eine vorläufige. Keine weiterführende Schulart versperrt den Weg für die Schülerinnen und Schüler zu dem Schulabschluss, den sie gemeinsam mit ihrem Elternhaus ins Auge gefasst haben. Über die Mittelschule kann das Kind seinen Weg ebenso wie über die Realschule oder Wirtschaftsschule zu einem mittleren Bildungsabschluss führen. Im Anschluss an den ersten Abschluss können die Jugendlichen dann entweder eine Berufsausbildung durchlaufen oder sich schulisch weiterqualifizieren, z.B. über die Berufliche Oberschule. Kinder können mit ihren Eltern auch den unmittelbaren Weg zur Hochschulreife über das Gymnasium wählen.
Rund 43 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigungen werden mittlerweile in Bayern auf dem beruflichen Weg, vor allem über die Fach- und Berufsoberschule, erworben.
6. Die Ausbildung der Lehrkräfte für die Grundschule ist sehr stark auf die berufliche Situation im Alltag zugeschnitten.
7. Rund 1.600 Förderlehrer werden an Grund- und Mittelschulen zusätzlich zu den Grundschullehrkräften eingesetzt, um die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik bei Bedarf zu unterstützen.
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105