1. Dritte Start- und Landebahn am Flughafen München: Ministerrat spricht sich für Baubeginn erst nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren aus / Finanzminister Söder: „Höchstmaß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten / Einwände der betroffenen Menschen im Flughafenumland werden vom Verwaltungsgerichtshof umfassend geprüft“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Abwarten führt zu keinen Nachteilen für den Luftverkehrsstandort Bayern“
1. Dritte Start- und Landebahn am Flughafen München: Ministerrat spricht sich für Baubeginn erst nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren aus / Finanzminister Söder: „Höchstmaß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten / Einwände der betroffenen Menschen im Flughafenumland werden vom Verwaltungsgerichtshof umfassend geprüft“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Abwarten führt zu keinen Nachteilen für den Luftverkehrsstandort Bayern“
Bayern will mit dem Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen erst beginnen, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die Klagen im Hauptsacheverfahren entschieden hat. Finanzminister Dr. Markus Söder nach den Beratungen im bayerischen Kabinett: „Wir haben immer betont, dass wir vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht mit dem Bau beginnen werden.“ Nach den Worten des Finanzministers ist es auch aus Sicht der Staatsregierung sinnvoll, die beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren zu verbinden. Damit wäre für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet, so Söder. „Es ist wichtig, dass der Verwaltungsgerichtshof die Einwände der betroffenen Menschen im Flughafenumland prüft.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Ende letzten Jahres eine Verbindung der Hauptsacheverfahren und der Eilverfahren angeregt. Die Verfahrensbeteiligten - auch die Flughafen München GmbH (FMG) - haben bis zum 3. Februar Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Der Gesellschafter Freistaat Bayern wird sich gegenüber der FMG für eine Zustimmung zur Verfahrensverbindung aussprechen, so Söder. Bei solchen Projekten sei dies gängige Gerichtspraxis. Auch der für den Luftverkehr in Bayern zuständige Wirtschaftsminister Martin Zeil hat den Vorschlag des Verwaltungsgerichtshofs begrüßt: „Ich verspreche mir dadurch auch schneller juristische Klarheit im Hinblick auf den Baubeginn. Andernfalls wäre zu befürchten, dass sich das Projekt noch weiter verzögert. So kann der Verwaltungsgerichtshof bereits früher erstinstanzlich umfassend über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses entscheiden. Das Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache führt nicht zu Nachteilen für den Luftverkehrsstandort Bayern.“
Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurden gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern 22 Klagen sowie sieben Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht. Die FMG-Gesellschafter waren bereits unmittelbar nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses übereingekommen, dass vor einer gerichtlichen Entscheidung über den Sofortvollzug mit dem Bau nicht begonnen werde.
2. Bericht von Justizministerin Dr. Merk über die Gewalttat am Amtsgericht Dachau und die Sicherheit in Justizgebäuden / Merk: „Bessere Zugangskontrollen und qualifizierte Wachtmeister sind das "A und O" für mehr Sicherheit!“
Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute den Ministerrat über die Gewalttat in Dachau und die Sicherheit an bayerischen Gerichten informiert.
Merk: „Wir sind alle bestürzt und fassungslos angesichts dieses furchtbaren Verbrechens. Natürlich drängt sich sofort die Frage auf, wie mit weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auf diese Tat reagiert werden kann.“ Die Justizministerin verwies darauf, dass nach dem Vorfall in Landshut 2009 mit den Gerichtsvorständen, Behördenleitern und den Hauptpersonalvertretungen ein breiter Konsens darüber erzielt wurde, wie eine verbesserte Sicherheitslage an den bayerischen Gerichten erreicht werden kann. In den letzten drei Jahren hat jede Behörde ein eigenes Sicherheitskonzept erstellt und konnte Sicherheitseinrichtungen wie Hand-Metalldetektoren, Einsatzstöcke oder Pfefferspray anschaffen. Die Ausbildung und Fortbildung der 800 Justizwachtmeister legt einen Schwerpunkt auf das Thema Sicherheit. Merk: „Und schließlich haben wir in den vergangenen Jahren mehr als 3,6 Millionen Euro in bauliche Sicherheitsmaßnahmen wie Schleusen, Torsonden und Videoüberwachungsanlagen gesteckt."
Die Justizministerin weiter: „Obwohl schon viel geschehen ist, müssen wir die Sicherheit in den Justizgebäuden weiter verbessern - da bin ich mir mit den Leitern der obersten Gerichtsbehörden, den Personal- und Berufsverbandsvertretern einig. Ich will die Zugangskontrollen deutlich verstärken, denn sie sind das A und O. Alle Gerichte sollen beispielsweise entweder mit fest eingebauten oder zumindest mobilen Metalldetektorrahmen ausgestattet werden. Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Sicherheit kann und wird es nicht zum Nulltarif geben. Ich werde daher dem Ministerrat zeitnah eine Fortschreibung unseres Sicherheitskonsenses vorlegen.“
3. Ministerrat beschließt Entwurf eines neuen Landesplanungsgesetzes / Wirtschaftsminister Zeil: „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern sind und bleiben Leitziel der Bayerischen Landesplanung / Landesplanerische Vorgaben werden dereguliert und vereinfacht!“
Das Kabinett hat heute einen Entwurf für ein neues Bayerisches Landesplanungsgesetz abschließend beraten und dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Mit dem Gesetzentwurf bekräftigt die Staatsregierung ihren Einsatz für gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern. Der Entwurf ist der notwendige und wichtige erste Schritt, die Landesplanung zu reformieren. Darauf aufbauend kann die Staatsregierung jetzt zügig über den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsprogramms entscheiden.“ Ende 2009 hatte der Ministerrat den Startschuss für eine Reform der Landesplanung gegeben. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf wird von dem Leitziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern geprägt und führt gleichzeitig zur Deregulierung und Vereinfachung landesplanerischer Vorgaben. Wirtschaftsminister Zeil: „Der Staat wird sich beim Landesentwicklungsprogramm auf die zwingend notwendigen Regelungen beschränken. Ich gehe davon aus, dass etwa 3/4 der gegenwärtig noch enthaltenen Ziele entfallen werden. Das ist eine spürbare Deregulierung und Vereinfachung!“
Der Gesetzentwurf sieht eine Stärkung der Regionalplanung vor. Sie bleibt eine staatliche Aufgabe und wird den Landkreisen und Gemeinden zur Ausgestaltung übertragen, die in Regionalen Planungsverbänden bereits zusammengeschlossen sind. Zudem erhalten die Regionalen Planungsverbände ausdrücklich die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Aufgaben der Regionalentwicklung - wie etwa Regionalmanagement oder Energiemanagement - für ihre Mitglieder zu übernehmen. Der räumliche Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände wird im Zuge der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) überprüft und - wenn nötig - angepasst.
Inhaltliche Schwerpunkte des LEP und der Regionalpläne werden sein: Siedlungsstruktur, Verkehr, Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft), Energieversorgung und Freiraumsicherung. Wirtschaftsminister Zeil betonte: „Das künftige LEP wird nur noch das regeln, was der Staat zwingend vorgeben muss, um eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen. Daher wird es neue Entwicklungsspielräume eröffnen. Es gibt vielfältige Ansprüche zur Nutzung des Raums. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass wir diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen ausgleichen. Damit wird die Landesplanung eine zukunftsorientierte und nachhaltige räumliche Entwicklung Bayerns im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen ermöglichen. Das gilt etwa für die Frage, wie Neubauflächen an vorhandene Siedlungseinheiten angebunden werden, oder für die Standorte von Einzelhandelsgroßprojekten.“
4. Kabinett beschließt Änderungen im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz / Gesundheitsminister Dr. Huber: „Besserer Gesundheitsschutz durch mehr Prävention und weniger Bürokratie“
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber Änderungen im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz gebilligt. Die Änderungen werden nach den Worten Hubers zu einer Stärkung der gesundheitlichen Prävention führen. Huber: „Vorsorge ist besser als Nachsorge. Die Änderungen bieten die Grundlage, um die Präventionsmaßnahmen des Freistaats weiter auszubauen und Bürokratie abzubauen.“ So sollen künftig vorhandene Impfausweise und Impfbescheinigungen bereits im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen und bei weiteren Impfberatungen verpflichtend vorgelegt werden. Damit soll eine verlässliche Datenbasis für die Impfberatungen durch die Gesundheitsämter geschaffen werden. „Wer sich impfen lässt, schützt sich und seine Mitmenschen – vorsorglich impfen ist besser als nachträglich behandeln“, betonte der Gesundheitsminister.
Zudem wird die gesetzliche Grundlage für landesweite Einladungsverfahren zu weiteren Krebs-Vorsorgeuntersuchungen geschaffen, etwa für ein Darmkrebs-Screening. Huber unterstrich: „Wir wollen die Krebsprävention weiter voranbringen. Jede zweite Frau über 20, aber nur jeder fünfte Mann über 45 Jahren nutzen die kostenlosen Untersuchungen. Deshalb müssen Männer stärker für die Vorsorge sensibilisiert werden.“
Ein erfolgreiches bayerisches Pilotprojekt war das Einladungswesen zum Mammographie-Screening - heute ist es bundesweit fest verankert. 2003 wurde erstmals allen gesetzlich versicherten Frauen in Bayern die Teilnahme aktiv angeboten. Damals hatten 30 Prozent daran teilgenommen, heute sind es bereits rund 50 Prozent.
Den ambulanten Krankenpflegediensten werden die beschlossenen Änderungen Erleichterungen bringen. Sie müssen sich nur noch einmal bei den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz melden. „Unnötige Bürokratie kostet die Zeit, die besser für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen aufgewendet werden sollte. Deshalb wollen wir unnötige Belastungen streichen“, so Huber.
In den kommenden Wochen folgt die Verbandsanhörung für den Gesetzesentwurf.
5. Bericht zur Förderung der Medienkompetenz und zum medialen Jugendschutz / Familienministerin Haderthauer: „Eltern müssen ihren Kindern am Bildschirm über die Schulter schauen!“/ Medienminister Kreuzer: „Mit dem Medienführerschein Bayern ansprechend und modern Medienkompetenz in der Schule erwerben.“
Familienministerin Christine Haderthauer hat dem Kabinett heute über Maßnahmen des Familienministeriums zur Förderung der Medienkompetenz und den medialen Jugendschutz in Bayern berichtet. Haderthauer: „Nach einer aktuellen Studie verbringen 12- bis 19-Jährige im Schnitt täglich 134 Minuten im Internet, 113 Minuten vor dem Fernseher und weitere 64 Minuten mit Computer- und Videospielen. Bei vielen bleibt nicht mehr genug Zeit für Hausaufgaben oder soziale Aktivitäten. Außerdem können ungeeignete Medienangebote, wie Gewaltdarstellungen, die kindliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen. Dem gilt es entgegenzuwirken. Um die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen, gibt es in Bayern eine Fülle an Informations- und Bildungsangeboten.“
So zielte die audiovisuelle Aufklärungskampagne „Was spielt mein Kind“ mit Kinospots, Infoscreen-Filmen in den U-Bahnhöfen in München, Augsburg und Nürnberg sowie dem Internetportal www.was-spielt-mein-kind.de darauf ab, Eltern für ihre Erziehungsaufgabe zu sensibilisieren und Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Computerspielen anzuhalten. Das Projekt ELTERNTALK bietet an 21 Standorten moderierte Gesprächsrunden von Eltern für Eltern zum Erfahrungsaustausch in Erziehungsfragen, insbesondere zur Medien- und Konsumerziehung. Das Projekt erreicht Eltern aus allen Bevölkerungsschichten. So haben 76 Prozent der teilnehmenden Eltern einen Migrationshintergrund. ELTERNTALK wird von der Bayerischen Staatsregierung mit rund 125.000 Euro jährlich unterstützt.
Im schulischen Bereich hält der „Medienführerschein Bayern“ unter www.medienführerschein.bayern.de freiwillige Angebote für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. sowie der 6. und 7. Jahrgangsstufe bereit. Medienminister Thomas Kreuzer: „Medienkompetenz ist heute die vierte Schlüsselkompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen. In den Schulen haben wir darauf reagiert und bieten über verschiedene altersgerecht aufbereitete Module mit Titeln wie „Coole Superstars“ oder „Ich im Netz“ den Erwerb eines Medienführerscheins an. Ich bin überzeugt: Mit dem Medienführerschein Bayern haben wir einen modernen und ansprechenden Weg gefunden, unseren Kindern und Jugendlichen den richtigen Pfad durch den Mediendschungel zu weisen.“ Weiter unterstützen die 120 medienpädagogischen- informationstechnischen Berater (MiB) seit 2002 die Schulgemeinschaft durch Lehrerfortbildungen, schulische Informationsabende für Eltern und Schulprojekte. Familienministerin Haderthauer: „Für die Bayerische Staatsregierung sind Medienkompetenz und medialer Jugendschutz wichtige Themen, die wir vielfältig fördern und unterstützen. In erster Linie kommt es aber auf die Eltern an. Sie müssen ihren Kindern am Bildschirm über die Schulter schauen.“