München – Ab sofort können die bayerischen Landwirte wieder Zuschüsse aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung beantragen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, wird das wegen organisatorischen Veränderungen bei der Abwicklung vorübergehend ausgesetzte Programm mit weitgehend unveränderten Förderkonditionen wieder angeboten. Für bauliche Investitionen gilt damit weiter ein einheitlicher Fördersatz von 20 Prozent. Zuschüsse sind bis zu einem Investitionsvolumen von 750 000 Euro bei Einzelunternehmen bzw. 1,5 Millionen Euro bei Betriebszusammenschlüssen möglich.
Wichtige Änderungen gibt es dagegen beim Auswahlverfahren. Um gezielter vorrangige Projekte fördern zu können, wurde die Punktebewertung angepasst. So gibt es wegen der anhaltend schwierigen Situation in der Sau-enhaltung und der in vielen Betrieben notwendigen Umstellung auf Gruppenhaltung für entsprechende Investitionen nun drei Punkte. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden Investitionen in der Rindermast für ein größeres Platzangebot und mehr Komfort mit zwei Punkten und Investitionen in Kaltscharrräume in der Geflügelhaltung mit einem zusätzlichen Punkt bewertet. Investitionen in Landkreisen, die von Abwanderung besonders betroffen sind, sowie im Kerngebiet erhalten künftig zwei zusätzliche Punkte. Zur Verbesserung der Energieeffizienz werden Investitionen in Wärmetauscher mit einem zusätzlichen Punkt bewertet.
Weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen gibt es an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für die Bewilligung und Auszahlung sind künftig die neuen Fachzentren für Einzelbetriebliche Investitionsförderung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg, Kulmbach, Weiden und Weilheim zuständig.
Wichtige Änderungen gibt es dagegen beim Auswahlverfahren. Um gezielter vorrangige Projekte fördern zu können, wurde die Punktebewertung angepasst. So gibt es wegen der anhaltend schwierigen Situation in der Sau-enhaltung und der in vielen Betrieben notwendigen Umstellung auf Gruppenhaltung für entsprechende Investitionen nun drei Punkte. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden Investitionen in der Rindermast für ein größeres Platzangebot und mehr Komfort mit zwei Punkten und Investitionen in Kaltscharrräume in der Geflügelhaltung mit einem zusätzlichen Punkt bewertet. Investitionen in Landkreisen, die von Abwanderung besonders betroffen sind, sowie im Kerngebiet erhalten künftig zwei zusätzliche Punkte. Zur Verbesserung der Energieeffizienz werden Investitionen in Wärmetauscher mit einem zusätzlichen Punkt bewertet.
Weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen gibt es an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für die Bewilligung und Auszahlung sind künftig die neuen Fachzentren für Einzelbetriebliche Investitionsförderung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg, Kulmbach, Weiden und Weilheim zuständig.