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Bericht aus der Kabinettssitzung:

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1. Kabinett befasst sich erneut mit der Erdbebenkatastrophe in Japan und den Auswirkungen der Ereignisse in japanischen Kernkraftwerken auf Bayern:

Söder: „Sonderinspektionen in allen bayerischen Kernkraftwerken angelaufen / Neue bayerische Kommission für Reaktorsicherheit wird Inspektionen begleiten / Bund muss Rechtsgrundlage für endgültige Stilllegung älterer Kernkraftwerke schaffen / Energiewende hin zu erneuerbaren Energien beschleunigen“

2. Kabinett bringt Gesetzentwurf zum Vollzug der Untersuchungshaft in Bayern auf den Weg / Justizministerin Merk: "Gesetzentwurf ist Meilenstein für den bayerischen Justizvollzug / Gelungener Ausgleich zwischen Sicherung des Strafverfahrens und Anforderungen aus der Unschuldsvermutung“

3. Sozialministerin Haderthauer: „Sozialwirtschaft Motor für Wachstum und Beschäftigung“

4. Europaministerin Müller: „Straßburger Urteil zu Kruzifixen in der Schule ist gute Entscheidung für Europa“

 

1. Kabinett befasst sich erneut mit der Erdbebenkatastrophe in Japan und den Auswirkungen der Ereignisse in japanischen Kernkraftwerken auf Bayern:

Söder: „Sonderinspektionen in allen bayerischen Kernkraftwerken angelaufen / Neue bayerische Kommission für Reaktorsicherheit wird Inspektionen begleiten / Bund muss Rechtsgrundlage für endgültige Stilllegung älterer Kernkraftwerke schaffen / Energiewende hin zu erneuerbaren Energien beschleunigen“

Die im Rahmen des Moratoriums angekündigten Sicherheitsüberprüfungen in allen deutschen Kernkraftwerken sind in Bayern angelaufen. Umweltminister Markus Söder: „Die Frage der Sicherheit kann nicht hoch genug bewertet werden. Ergibt sich aus den Sonderprüfungen Verbesserungsbedarf, wird nachgerüstet.“ Bei allen Maßnahmen gelte: Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit. Die Sonderinspektionen werden von der bayerischen Atomaufsicht und unabhängigen Experten des TÜV Süd durchgeführt. Schwerpunkte sind die in den japanischen Kernkraftwerken primär betroffenen Kraftwerksbereiche wie die Kühlsysteme und die Notstromversorgung. Besonderes Augenmerk gilt möglichen Einwirkungen durch Erdbeben oder Hochwasser. Zusätzlich wird der Frage des Schutzes gegen gezielte Angriffe von außen einschließlich Flugzeugabstürze nachgegangen.

Die vom Ministerrat veranlassten Sonderprüfungen sollen auch die neue Bayerische Kommission für Reaktorsicherheit begleiten. Sie wird vom Umweltministerium berufen und wird aus anerkannten, unabhängigen Experten bestehen. Sie soll auch eigene Vorschläge für die Weiterentwicklung der Sicherheitsphilosophie einbringen. Dem Gremium werden fünf Mitglieder aus den Fachgebieten kerntechnische Sicherheit, Elektrotechnik und Umweltwissenschaft angehören.

Bis zum Ende des Moratoriums muss der Bund laut Söder zudem klare rechtliche Grundlagen für die Stilllegung älterer Kernkraftwerke schaffen. Das Bayerische Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium die einstweilige Betriebseinstellung für das Kernkraftwerk Isar 1 angeordnet. Nach Auffassung der Staatsregierung ist es schwer vorstellbar, dass Isar 1 nach Ablauf des Moratoriums wieder ans Netz geht. Eine endgültige Stilllegung könne der Freistaat selbst jedoch rechtlich nicht durchsetzen.

"Je schneller wir den Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen, desto kürzer sind die Laufzeiten. Investitionen müssen vor allem in die Standortländer fließen. Wir brauchen Planungssicherheit", so Söder. Es müsse alles unternommen werden, um die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Der Freistaat fordert vom Bund Sonderinvestitionsprogramme über rund sechs Milliarden Euro für erneuerbare Energien. Insbesondere geht es darum, diese grundlastfähig zu machen. Ein Drittel der Summe soll daher in die Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien fließen. Eine Milliarde Euro braucht es für den Ausbau regionaler Verteilnetze. Mit zwei Milliarden Euro soll die Elektromobilität gefördert werden. Eine Milliarde Euro soll den Bau von Stromtrassen voranbringen. Bis Mitte Mai legt die Staatsregierung ein Konzept vor, wie und in welchem Umfang in den nächsten zehn Jahren ein Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann.

Bayern für einheitliche europäische Standards bei Kernkraftwerken / Europaministerin Müller: „Stresstests für Atommeiler müssen verpflichtend sein“ / Wirtschaftsstaatssekretärin Hessel: „Europaweit koordinierten Ausbau der Stromnetze vorantreiben“

Bayern unterstützt einheitliche europäische Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke. Die Teilnahme an europaweiten Stresstests für Atommeiler sollte zugleich verpflichtend und nicht nur freiwillig sein. Das betonte Europaministerin Emilia Müller im Kabinett bei ihrem Bericht zum jüngsten europäischen Energie-Ministerrat. Müller: „Kerntechnische Sicherheitsstandards sind ein gesamteuropäisches und weltweites Thema. Das wird uns derzeit überdeutlich vor Augen geführt. Gerade im dicht besiedelten Europa brauchen wir deshalb auch einheitliche Sicherheitsstandards. Bayern unterstützt mit Nachdruck eine EU-weit abgestimmte Linie zur Zukunft und Sicherheit der Kernenergienutzung. Dabei gilt: Wir brauchen die besten Lösungen für die höchstmögliche atomare Sicherheit.“ Auch Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel forderte einheitliche Sicherheitsstandards für die europäischen Kernkraftwerke. „Wir müssen die Sicherheit der Kernkraftwerke so schnell wie möglich europaweit einheitlich und auf höchstem Niveau regeln. Die mit der Kernkrafttechnologie verbundenen Risiken machen nicht an Ländergrenzen halt“, so Hessel.

Nach den Worten von Europaministerin Müller sind insbesondere die geplanten sogenannten Stresstests für europäische Atomkraftwerke ein wichtiges Instrument für mehr Kernenergiesicherheit in Europa. „Bestmögliche Sicherheit erreichen wir aber nur, wenn auch wirklich alle bei dieser Überprüfung mitmachen. Die Teilnahme an den Stresstests sollte daher verpflichtend sein. Hier muss noch wichtige Überzeugungsarbeit bei unseren europäischen Partnern geleistet werden“, so die Europaministerin. Im Hinblick auf die Ereignisse in Japan plädiert Europaministerin Müller dafür, die Kompetenzgrundlagen für einheitliche Sicherheitsnormen im europäischen Recht zum Schutz der Bevölkerung weit auszulegen. Die Richtlinie für nukleare Sicherheit aus dem Jahr 2009 sollte im Hinblick auf technische Sicherheitsstandards zugleich konkretisiert werden. Müller: „Wir benötigen insgesamt eine Neujustierung der Sicherheitsstandards. Nötig sind auch einheitliche europäische Vorgaben zur Sicherstellung der Stromversorgung im Krisenfall, Bedingungen für die Standortwahl und Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf gezielte Angriffe von außen. Bei all diesen Fragen muss Europa jetzt seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen.“

Für Staatssekretärin Hessel steht ein europaweit koordinierter Ausbau der Stromnetze und von Speicherkapazitäten ganz oben auf der Tagesordnung. Hessel: „Ein europaweit koordinierter Netzausbau ist Grundvoraussetzung für einen echten integrierten und funktionierenden Energiebinnenmarkt und damit auch für den weiteren kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa“.

Innenstaatssekretär Gerhard Eck: "Katastrophenschutzorganisationen in Bayern stehen zur Hilfe bereit – Hilfe aus der Region zunächst aber erfolgsversprechender und effizienter – Beste Hilfe sind Spenden über Hilfsorganisationen"

Innenstaatssekretär Gerhard Eck berichtete dem Kabinett, dass Bayerns Katastrophenschutzorganisationen zur Hilfe für Japan bereitstehen. Jedoch brauchen derzeit die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Japan vor allem schnelle finanzielle Hilfe.

Eck bezeichnete die Lage in Japan als nach wie vor dramatisch. Nicht nur die alles überlagernden Probleme mit den Kernkraftwerken im Nordosten, sondern auch die Zerstörung weiter Landstriche durch den Tsunami bereiten den Behörden und Einsatzkräften erhebliche Probleme. Rund 380.000 Menschen seien derzeit noch in Notunterkünften unter teilweise schwierigen Bedingungen untergebracht. Die japanische Regierung habe dennoch über das Auswärtige Amt mitteilen lassen, dass zur Zeit keine Sachspenden, sondern Geldspenden an das japanische Rote Kreuz geleistet werden sollen. Eck: „Wer helfen möchte, soll bitte an die großen bayerischen Hilfsorganisationen spenden, die diese Hilfe weiterleiten werden.“

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2. Kabinett bringt Gesetzentwurf zum Vollzug der Untersuchungshaft in Bayern auf den Weg / Justizministerin Merk: "Gesetzentwurf ist Meilenstein für den bayerischen Justizvollzug / Gelungener Ausgleich zwischen Sicherung des Strafverfahrens und Anforderungen aus der Unschuldsvermutung“

Der Ministerrat hat heute den Entwurf eines Bayerischen Gesetzes zum Vollzug der Untersuchungshaft beschlossen. Eine landesgesetzliche Regelung ist erforderlich, weil die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug durch die Föderalismusreform auf die Länder übergegangen war. Justizministerin Dr. Beate Merk: „Nachdem am 1. Januar 2008 bereits das Bayerische Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten ist, wird die Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzugs mit dem heute auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf weiter umgesetzt. Das Gesetz ist ein Meilenstein für den bayerischen Justizvollzug.“

Mit dem Gesetzentwurf wird der Untersuchungshaftvollzug in Bayern erstmals auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt. Die Regelungen tragen der Tatsache Rechnung, dass für Untersuchungsgefangene die Unschuldsvermutung gilt. Gleichzeitig werden aber auch die bisher bestehenden hohen Standards hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten beibehalten. Justizministerin Merk wies darauf hin, dass der Zweck der Untersuchungshaft darin besteht, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten. Dementsprechend dienen die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse in erster Linie diesem Zweck, ebenfalls aber auch der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt. Merk: „Auch wenn es um Gefangene geht, die aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention als unschuldig zu behandeln sind, muss das Einschmuggeln von Drogen und Waffen ebenso effektiv unterbunden werden wie Flucht- oder Befreiungspläne.“

Die Justizministerin wies darauf hin, dass Untersuchungshaft für viele Untersuchungsgefangene ein einschneidendes Erlebnis ist. Merk: "Vor allem für nicht hafterfahrene Untersuchungsgefangene bedeutet Untersuchungshaft eine erhebliche Belastung. Meist völlig unerwartet verändert sich das Leben von einem Moment auf den anderen. Die Zeit hinter Gittern wird bestimmt von der Unsicherheit über den Ausgang des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende landesgesetzliche Regelung erforderlich, die sowohl den besonderen Bedürfnissen der Untersuchungsgefangenen als auch der Sicherung des Strafverfahrens Rechnung trägt.“

Von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Übertragung der Zuständigkeit für vollzugliche Entscheidungen in der Untersuchungshaft erwartet sich die Justizministerin eine erhebliche Beschleunigung der Verfahrensabläufe. Während bislang die Anstalt außer bei Gefahr im Verzug immer erst das Gericht einschalten musste, kann nunmehr eine zeitnahe Entscheidung durch die Anstaltsleitung erfolgen. Merk: „Selbstverständlich haben die Untersuchungsgefangenen gegen die Entscheidungen der Anstaltsleitung gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten, aber die erste Entscheidung wird nun durch eine Person getroffen, die deutlich näher am vollzuglichen Geschehen und den Gefangenen ist als bisher."

Merk legt besonderen Wert darauf, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um einen Entwurf aus der Praxis für die Praxis handelt: "Ich habe mich nicht von Ideologien leiten lassen, sondern danach gefragt, was erforderlich und gleichzeitig machbar ist. Das Ergebnis wird nach meiner festen Überzeugung einen geordneten, an den Grundrechten orientierten, aber auch sicheren Untersuchungshaftvollzug gewährleisten. Der Gesetzentwurf ist ein gelungener Ausgleich zwischen den Anforderungen aus der Unschuldsvermutung und den Anforderungen, die wir an die Sicherung des Strafverfahrens stellen müssen."

Der Gesetzentwurf wird jetzt den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

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3. Sozialministerin Haderthauer: „Sozialwirtschaft Motor für Wachstum und Beschäftigung“

In der heutigen Sitzung des Ministerrats hat Sozialministerin Christine Haderthauer die Bedeutung der Sozialwirtschaft in Bayern hervorgehoben: „Die Leistungsfähigkeit der Sozialwirtschaft wird immer wichtiger für die Lebensqualität von uns allen. Sie ist Motor für Wachstum und Beschäftigung und hat zugleich einen enormen volkswirtschaftlichen Nutzen.“ Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Studie der Evangelischen Hochschule Nürnberg, die bundesweit erstmalig die volkswirtschaftliche Bedeutung der Sozialwirtschaft aufzeigt und ihren Stellenwert für Bayern belegt. Die Sozialwirtschaft ist danach mit 300.000 Beschäftigten mittlerweile einer der größten Wirtschaftsfaktoren im Freistaat. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich bleiben größtenteils auf Bayern beschränkt, 80 Prozent der Beschäftigten kommen aus der näheren Umgebung. Ein enormer Standortvorteil besonders für strukturschwache Regionen. Während sich die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern zwischen 1992 und 2007 um 7,5 Prozent erhöhte, stieg der Anteil in der Sozialwirtschaft sogar um 49 Prozent. Zudem belegt die Studie, dass soziale Leistungen Investitionen in das Gemeinwesen sind und damit einen hohen volkswirtschaftlichen Stellenwert haben, besonders auch für den ländlichen Raum.

Sozialministerin Haderthauer : „Die Sozialwirtschaft ist im Aufwärtstrend und ihr Stellenwert wird durch die Bevölkerungsentwicklung künftig noch weiter steigen. Die Sozialunternehmen erwarten rund 25.000 Neueinstellungen in den kommenden fünf Jahren und wollen etwa 8.800 jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen. Angesichts des demografischen Wandels wird die Sozialwirtschaft eine der wichtigsten Wachstumsbranchen der Zukunft sein und sollte daher gesellschaftlich und volkswirtschaftlich eine stärkere Wertschätzung erfahren.“

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4. Europaministerin Müller: „Straßburger Urteil zu Kruzifixen in der Schule ist gute Entscheidung für Europa“

Bayern begrüßt die kürzlich ergangene abschließende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Zulässigkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern. Europaministerin Emilia Müller: „Das Urteil ist eine gute Entscheidung für Europa und für die christlich-abendländischen Wurzeln unseres Kontinents. Denn das Kreuz steht als Symbol für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe und drückt unser gemeinsames Wertefundament aus. Nur ein Europa, das weiß, wo es herkommt, kann kraftvoll seine Zukunft gestalten. Der Gerichtshof hat eindrucksvoll bestätigt, dass die europäischen Staaten der Religion dabei einen wichtigen Stellenwert bemessen können“. Die Europaministerin sieht durch das Straßburger Urteil auch den bayerischen Weg zur Zulässigkeit von Kruzifixen in Schulen bestätigt. „Die bewährte bayerische Widerspruchslösung liegt ganz auf der Linie des Urteils. Die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns muss in Europa nicht verleugnet werden, ganz im Gegenteil!“, so Müller.

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