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Familienministerin Haderthauer: "Familienfreundlichkeit setzt sich auch im Steuerrecht immer weiter durch!" - Familienleistungen

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"Das Steuerrecht wird familienfreundlicher: Ab 2012 können alle Eltern die Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr steuerlich geltend machen. Bislang war das berufstätigen Alleinerziehenden und Doppelverdienern vorbehalten. Außerdem wird beim Kindergeld für volljährige Kinder künftig auf eine Einkommensüberprüfung des Kindes verzichtet. Beides entlastet unsere Familien finanziell und trägt gleichzeitig durch entfallende Nachweispflichten zur Entbürokratisierung bei", so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München mit Blick auf das Inkrafttreten der Neuregelungen zum Jahreswechsel und ergänzte: "Wenn es um Politik für Familien geht, ist Bayern der Taktgeber auf Bundesebene. So haben wir 2010 im Bund die Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags durchgesetzt. Das sind jedes Jahr 4,6 Milliarden Euro mehr für unsere Familien. Auf dem eingeschlagenen Kurs geht es weiter: Durch unseren Einsatz für das bundesweite Betreuungsgeld unterstützen wir Eltern von Ein- und Zweijährigen ab Januar 2013 wenn sie andere Betreuungsformen als die Krippe verwirklichen wollen."

Das 2012 in Kraft tretende Steuervereinfachungsgesetz reduziert den Nachweisaufwand für Kinderbetreuungskosten und räumt allen Eltern die Möglichkeit ein, bis zu 4000 Euro der Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgabe steuerlich abzusetzen. Bisher hing der Abzug der Kinderbetreuungskosten auch vom Lebensmodell der Eltern ab. Mit der Neuregelung wird künftig auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern, wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung, verzichtet.

Beim Bezug von Kindergeld für volljährige Kinder entfällt die Einkommensgrenze für das Kind. Der Anspruch auf Kindergeld besteht nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fort, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist oder einem Ausbildungsverhältnis oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nachgeht.

Bayern ist das Familienland Nr. 1! Im Jahr 2012 investiert die Bayerische Staatsregierung 2,4 Milliarden Euro in die Familienpolitik als tragende Säule der Zukunftsstrategie "Aufbruch Bayern". Nähere Informationen hierzu sind abrufbar unter: www.aufbruch.bayern.de .


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