München – Die Staatsregierung greift den von Frostschäden besonders betroffenen Weinbau-, Obstbau- und Baumschulbetrieben mit einem Sonderprogramm unter die Arme. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Finanzminister Dr. Markus Söder in München mitteilten, sind im Entwurf des Nachtragshaushalts 2012 Landesmittel für Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen von insgesamt rund drei Millionen Euro vorgesehen. „Wir wollen damit ein Zeichen der Solidarität setzen mit den Betrieben, die bis heute unter den Auswirkungen des ungewöhnlich harten Frostes im Frühjahr zu kämpfen haben“, so die Minister. Der Kälteeinbruch zwischen dem 3. und 5. Mai hatte vor allem in Franken zum Teil massive Schäden an den Kulturen verursacht. Die Mittelbereitstellung bedarf der Zustimmung des Bayerischen Landtags.
Die Eckpunkte des Programms wurden in den rückliegenden Wochen in Abstimmung mit dem Fränkischen Weinbauverband und den anderen Berufsverbänden festgelegt: Danach können alle betroffenen Betriebe Zuschüsse bis zu 50 Prozent oder alternativ zinsverbilligte Darlehen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Produktion durch den Frost deutlich zurückgegangen und ein Schaden von mindestens 6 000 Euro entstanden ist. Die Anträge können in der Zeit vom 16. Januar bis zum 17. Februar 2012 eingereicht werden. Weinbaubetriebe senden ihre Anträge an die Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau in Veitshöchheim, Obstbaubetriebe und gärtnerische Baumschulen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen. Für die forstlichen Baumschulen ist das Bayerische Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf zuständig.
Die Unterlagen können angefordert oder ab 9. Januar hier unter "Frostschadensprogramm" (Förderwegweiser) abgerufen werden. Die Auszahlung der Mittel kann erfolgen, sobald der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2012 verabschiedet hat.
Die Eckpunkte des Programms wurden in den rückliegenden Wochen in Abstimmung mit dem Fränkischen Weinbauverband und den anderen Berufsverbänden festgelegt: Danach können alle betroffenen Betriebe Zuschüsse bis zu 50 Prozent oder alternativ zinsverbilligte Darlehen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Produktion durch den Frost deutlich zurückgegangen und ein Schaden von mindestens 6 000 Euro entstanden ist. Die Anträge können in der Zeit vom 16. Januar bis zum 17. Februar 2012 eingereicht werden. Weinbaubetriebe senden ihre Anträge an die Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau in Veitshöchheim, Obstbaubetriebe und gärtnerische Baumschulen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen. Für die forstlichen Baumschulen ist das Bayerische Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf zuständig.
Die Unterlagen können angefordert oder ab 9. Januar hier unter "Frostschadensprogramm" (Förderwegweiser) abgerufen werden. Die Auszahlung der Mittel kann erfolgen, sobald der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2012 verabschiedet hat.