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Zeil: „Wichtige Entscheidung für den freien Warenverkehr nach Italien“

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MÜNCHEN    Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil zeigt sich zufrieden mit der nun gefallenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, das sektorale Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn auszusetzen. „Das Fahrverbot hat den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr massiv beeinträchtigt und verstößt, wie sich nun gezeigt hat, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, erklärt Zeil. „Für viele Unternehmen in Bayern war die Situation zuletzt sehr schwierig, zum Teil sogar Existenz bedrohend.“ Das Gericht kam zu der Erkenntnis, dass der Schutz der Luftqualität allein nicht ausreicht, um ein dauerhaftes Fahrverbot zu rechtfertigen.

 

Die Inntal-Autobahn hat als Verkehrsachse für die Wirtschaftbeziehungen Bayerns mit Italien als dem zweitwichtigsten Handelspartner große Bedeutung. Ziel einer verantwortungsvollen Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltpolitik könne es, so Zeil, nicht sein, bestimmte Güter vom Straßenverkehr auszuschließen. „Was wir brauchen ist ein attraktives Zugangebot für alle Güter im Alpentransitverkehr. Natürlich müssen wir dabei die Folgen für die Umwelt im Blick behalten und so weit wie möglich gering halten. Maßnahmen, die hier aus meiner Sicht in Betracht kommen, sind zum Beispiel ein Transitverbot für Lkw mit hohem Schadstoffausstoß oder strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen“, betont Zeil.

 

Das sektorale Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn wurde stufenweise eingeführt. Es gilt seit Frühjahr 2008 für Abfälle sowie Steine und Erden. 2009 kamen Rundholz und Kraftfahrzeuge, Fliesen und Marmor sowie Stahl und keramische Fliesen dazu. Schließlich wurde es 2010 auf Nichteisen- und Eisenerz, Marmor und Travertin ausgedehnt. Die EU-Kommission hat 2008 entschieden, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, aber keine einstweilige Anordnung zu beantragen, wie von bayerischer Seite nachhaltig gefordert worden war. Ende 2010 hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs die Ansicht vertreten, dass Österreich gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag, der mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Staaten grundsätzlich verbietet, verstoßen hat. Die Generalanwältin begründet ihre Entscheidung, das sektorale Fahrverbot aufzuheben, in erster Linie mit den fehlenden Ausweichrouten und ungenügenden anderen Alternativen. Sie stellt ferner infrage, ob das sektorale Fahrverbot das geeignete Instrument zur Senkung der NO2 (Stickstoffoxid)-Konzentration entlang der Inntal-Autobahn ist. Der Meinung des Generalanwaltes haben sich die EuGH-Richter nun angeschlossen.

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Pressemitteilung-Nr. 747/11

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