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Zeil: „Einzelhandelsziel ist wichtiger Garant für verbrauchernahe Versorgung in Bayern“

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MÜNCHEN    Die oberste Landesplanungsbehörde im Bayerischen Wirtschaftsministerium hat den Planungen der Stadt Herrieden für das Factory-Outlet-Center (FOC) ‚Herrieden Fashion Outlet’ nicht zugestimmt. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil erläutert die Entscheidung: „Lebenswerte und attraktive Innenstädte prägen das Gesicht Bayerns. Sie sind aber auch Voraussetzung für eine verbrauchernahe Versorgung. Der Schutz dieser Strukturen ist ein Anliegen des Einzelhandelsziels im LEP. Es enthält Vorgaben zur Lage und verträglichen Größe von Einzelhandelsgroßprojekten. Die Konzeption des ‚Herrieden Fashion Outlet’ widerspricht diesen Vorgaben deutlich. Auch das Zielabweichungsverfahren führt zu keiner anderen Gesamtbewertung des Vorhabens durch die oberste Landesplanungsbehörde.“

 

Im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens wurden die zu erwartenden Auswirkungen im Einzugsbereich des Vorhabens untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere in Ansbach, aber auch in Städten wie Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Rothenburg o. d. Tauber und Feuchtwangen mit negativen Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung zu rechnen ist oder jedenfalls Beeinträchtigungen durch das Projekt nicht ausgeschlossen werden können.

 

Die Stadt Herrieden hatte die Zulassung des FOC ‚Herrieden Fashion Outlet’ mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 7.400 m² im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens bei der obersten Landesplanungsbehörde beantragt. Der geplante Standort liegt im Gewerbegebiet Regmannsdorf und wird im Norden durch die Bundesautobahn A 6 und im Süden durch die Staatsstraße St 2248 begrenzt. Das Vorhaben widerspricht Vorgaben des Einzelhandelsziels B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Einer Zulassung der Planungen der Stadt Herrieden wurde im Zielabweichungsverfahren nicht zugestimmt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

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Pressemitteilung-Nr. 745/11

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