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Bericht aus der Kabinettssitzung

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1. Ministerrat beschließt Hinweise für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen / Umweltstaatssekretärin Huml: „Ausbau der Windenergie zentraler Baustein der Energiewende" / Wirtschaftsminister Zeil: „Intensive Nutzung der Windkraft beschleunigt Umstieg auf erneuerbare Energien erheblich.“

2. Mittelschule im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz als eigene Schulart fest verankert / Kultusminister Spaenle legt Gesetzesänderung zu Mittel- und Grundschule vor / Spaenle: „Mittelschule voller Erfolg und stabile Säule des bayerischen Bildungswesens!“

3. Wirtschaftsminister Zeil und Finanzminister Söder sehen erheblichen Korrekturbedarf an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Umsetzung von Basel III

4. Förderung der Projektstelle Nationalparkverkehrskonzept der Landkreise Regen und Freyung-Grafenau wird fortgesetzt / Wirtschaftsminister Zeil: „Nachhaltige Mobilität ist gelebter Umweltschutz“

 

1. Ministerrat beschließt Hinweise für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen / Umweltstaatssekretärin Huml: „Ausbau der Windenergie zentraler Baustein der Energiewende" / Wirtschaftsminister Zeil: „Intensive Nutzung der Windkraft beschleunigt Umstieg auf erneuerbare Energien erheblich.“

Bayern setzt mit einer eigenen Windstrategie ein deutliches Zeichen für den Ausbau der Windenergie im Freistaat. Umweltstaatssekretärin Melanie Huml und Wirtschaftsminister Martin Zeil bewerteten in der heutigen Kabinettssitzung die Windenergie als zentralen Baustein der Energiewende: „Mit den heute von der Staatsregierung beschlossenen Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen geben wir den Kommunen klare Hilfestellung für weitere Schritte beim Ausbau der Windenergie an die Hand. Unser Ziel ist es, den Anteil der Windenergie bis 2021 auf bis zu 10 Prozent zu steigern. Der heute beschlossene Windkraft-Erlass ist ein Meilenstein beim Umstieg Bayerns auf erneuerbare Energien und damit Teil der Zukunftsstrategie der Staatsregierung ‚Aufbruch Bayern‘ (www.aufbruch.bayern.de ). Bayern ist aktiv unterwegs in ein neues Energiezeitalter, dabei wollen wir den Freistaat zum Vorzeigeland für sichere, saubere und bezahlbare Energie machen.“

Fünf beteiligte Ministerien haben nach der Anhörung von rund 40 verschiedenen Verbänden Richtlinien für Kommunen und Genehmigungsbehörden erarbeitet. “Die neuen Regelungen ermöglichen jetzt transparentere, schnellere und unbürokratischere Genehmigungsverfahren“, sagte Huml. „Die Anlagen sollen nun in drei statt wie bisher in zehn Monaten bewilligt werden.“ Um Anreiz für einen möglichst großen Abstand zur Wohnbebauung zu setzen, ist bei einem Abstand von 1000 Metern kein Lärmgutachten mehr nötig. Auch beim Naturschutz wird das Verfahren vereinfacht. Durch eine naturschutzfachliche Neubewertung wird mehr Fläche für Windkraftanlagen bereitgestellt: Auch Landschaftsschutzgebiete und Naturpark-Schutzzonen können jetzt nach Auffassung der Staatsregierung in geeigneten Bereichen genutzt werden. Bisher waren 37 Prozent der bayerischen Landesfläche aus naturschutzfachlicher Sicht tabu, jetzt sind es nur noch 10 Prozent.

Wirtschaftsminister Zeil zeigte sich über das Inkrafttreten des gemeinsam erarbeiteten Windkraft-Erlasses hoch erfreut: „Wir wollen die Stromerzeugung aus Windenergie von knapp einer auf fünf bis neun Milliarden Kilowattstunden pro Jahr innerhalb der kommenden zehn Jahre erhöhen und damit künftig sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs decken. Hierfür müssen in Bayern 1.000 bis 1.500 zusätzliche Windenergieanlagen errichtet werden. Mit dem Windenergie-Erlass haben wir den Ausbau der Windenergie-Nutzung nun wesentlich erleichtert. Zudem rücken wir dem ehrgeizigen energiepolitischen Ziel ein deutliches Stück näher, den Anteil der erneuerbaren Energien am bayerischen Stromverbrauch innerhalb der nächsten zehn Jahre auf 50 Prozent zu steigern.“

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2. Mittelschule im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz als eigene Schulart fest verankert / Kultusminister Spaenle legt Gesetzesänderung zu Mittel- und Grundschule vor / Spaenle: „Mittelschule voller Erfolg und stabile Säule des bayerischen Bildungswesens!“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle beschlossen, die Mittelschule als eigene Schulart im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz festzuschreiben. „Seit der Einführung der rechtlichen Grundlagen für die Mittelschule im Juli letzten Jahres haben sich nahezu alle Hauptschulen in Bayern zu Mittelschulen weiterentwickelt. Die Mittelschule ist ein voller Erfolg! Es ist deshalb nur konsequent, wenn wir die Mittelschule als eigene Schulart im Gesetz fest verankern“, so Minister Spaenle. Gerade die berufliche Orientierung sei ausgeweitet und so das Besondere der Schulart gestärkt worden.

98 Prozent der knapp 950 ehemaligen Hauptschulen waren zum aktuellen Schuljahr als Mittelschulen gestartet, darunter auch die in der Landeshauptstadt München und in Nürnberg. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler liegt in diesem Schuljahr deutlich über der Prognose. Kultusminister Spaenle: „Die Mittelschule gehört nun zu den stabilen Säulen des bayerischen Bildungswesens. Sie qualifiziert die jungen Menschen nicht nur für die duale Ausbildung. Die Mittelschule dient Absolventen mit dem mittleren Bildungsabschluss auch als Ausgangsbasis für eine Fortsetzung der schulischen Laufbahn an der Fachoberschule. Wir werden die Mittelschule weiter stärken, damit sich die Chancen der Schülerinnen und Schüler dieser Schulart auf dem Ausbildungs- und Berufsmarkt weiter verbessern.“ Neben der Berufsorientierung hat Kultusminister Spaenle insbesondere die Förderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 verstärkt.

Auch der Name der „Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung“ soll mit dem Gesetzentwurf geändert werden. Sie heißen künftig „Förderzentren“. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird jetzt den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

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3. Wirtschaftsminister Zeil und Finanzminister Söder sehen erheblichen Korrekturbedarf an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Umsetzung von Basel III

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Umsetzung von Basel III sind aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung mit weit reichenden Problemstellungen für Kreditinstitute und Unternehmen im Freistaat verbunden. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat in der heutigen Ministerratssitzung hierzu berichtet. Zeil: „Bei Basel III ist aus bayerischer Sicht noch längst nicht alles im Lot. Die Probleme beginnen bei der geplanten EU-Verordnung und den weit reichenden Befugnissen der neuen Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA), gehen weiter über die Frage der Wechselwirkungen von Aufsichtsregeln im Banken- und Versicherungsbereich bis hin zu den Belastungen durch Basel III für kleine und mittlere Banken und deren Mittelstandskreditgeschäft“. Diese Institute und die Regionalbanken dürften nicht zu den Leidtragenden der Neuregulierung werden. Söder: „Gerade der bayerische Mittelstand braucht Unterstützung bei der Kreditversorgung.“ Daher müssten die Richtlinien risikogerecht angepasst werden. „Nur so kann eine mögliche Kreditklemme beim Mittelstand verhindert werden“, stellte der Finanzminister fest.

„Wir brauchen passende Aufsichtsregelungen für die Banken und keine Eins zu Eins Umsetzung des Baseler Regelwerks. An den Punkten, die für die Kreditwirtschaft und die Unternehmen wichtig sind, muss entscheidend nachgebessert werden“, verlangten Zeil und Söder. Dies betreffe auch die Frage der Zuständigkeiten und Befugnisse der neuen Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA). Entscheidungen der EBA dürften auf keinen Fall zu strukturellen oder gar politischen Auswirkungen führen. Die EBA sollte lediglich technische Sachverhalte des Aufsichtsrechts regeln.

Zeil und Söder bekräftigten zudem die von allen Ländern einhellig unterstützten Forderungen, in den EU-Regelungen differenzierte Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen festzulegen. Auf Initiative des Freistaats hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz am 5.Dezember in Bremen einstimmig dafür ausgesprochen, Mittelstandskredite zu entlasten. Zeil: „Das Mittelstandskreditgeschäft ist nicht der entscheidende Risikotreiber bei den Banken. Diese Risiken sind von den Instituten absolut beherrschbar. Das Limit für Massen- und Kleinkredite muss von einer auf zwei Millionen Euro verdoppelt und der Anrechnungssatz von 75 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt werden“. Nach den derzeitigen Regelungen muss ein Mittelstandskredit über eine Million Euro von den Banken mit 60.000 Euro Eigenkapital unterlegt werden. Wird die Risikoanrechnung auf 50 Prozent abgesenkt, sind es nur noch 40.000 Euro. „Diese Erleichterungen sind in Anbetracht der geringen Ausfallraten für Mittelstandskredite gerechtfertigt und absolut sinnvoll, denn sie entlasten unsere mittelständische Wirtschaft unmittelbar. Die Regulierung muss dort ansetzen, wo die wahren Probleme sind – und die liegen in den Handelsgeschäften und im Bereich der Schattenbanken und nicht im Mittelstandskreditgeschäft“, so der Wirtschaftsminister.

Die Vorlage enthalte auch keine Ausführungen zur Umsetzung von Basel III in den USA. Eine europäische Vorleistung ohne Einführung der Basel III – Regelungen in den USA dürfe nicht erfolgen. „Es darf zu keiner Wettbewerbsverzerrung zu Lasten kleinerer und mittlerer Banken in Deutschland und Bayern kommen.“, forderte der Finanzminister.

Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Umsetzung von Basel III am 20. Juli 2011 veröffentlicht. Die Verhandlungen auf Ratsebene sowie die Beratungen im Europäischen Parlament sollen in der ersten Jahreshälfte 2012 abgeschlossen werden. Die Neuregelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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4. Förderung der Projektstelle Nationalparkverkehrskonzept der Landkreise Regen und Freyung-Grafenau wird fortgesetzt / Wirtschaftsminister Zeil: „Nachhaltige Mobilität ist gelebter Umweltschutz“

Der Freistaat Bayern stellt den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich rund 64.000 Euro zur Verfügung, um die Projektstelle zur Verkehrsentwicklung im Erweiterungsgebiet des Nationalparks Bayerischer Wald weiterzuführen. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil betonte dazu in der heutigen Kabinettssitzung: „Nachhaltige Mobilität im Nationalpark ist mehr als ein Schlagwort, es ist gelebter Umweltschutz. Besucher können so bequem und umweltbewusst ohne Auto die unvergleichlichen Naturschönheiten entdecken. Mit der Unterstützung der Projektstelle setzt sich die Bayerische Staatsregierung in besonderer Weise für den ländlichen Raum ein. Die Projektstelle leistet zudem einen wertvollen Beitrag bei der Umsetzung des Verkehrskonzepts vor Ort. Vor allem das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs im und um den Nationalpark wurde erheblich verbessert. So konnten die Fahrgastzahlen in den vergangenen zwei Jahren durchschnittlich um mehr als die Hälfte gesteigert werden.“

Die Projektstelle Nationalparkverkehrskonzept ist beim Landkreis Regen angesiedelt, sie koordiniert Verwaltung, Kommunen, Fremdenverkehrsämter, Nationalpark, Busverkehrsunternehmen sowie Bahn und Bayerische Eisenbahngesellschaft. Um die erfolgreiche Umsetzung des Rahmenkonzeptes fortzuführen, setzen die Landkreise Regen und Freyung-Grafenau weiter auf eine enge Zusammenarbeit. Das Gästeservice Umwelt-Ticket „GUTi“, das eine kostenlose ÖPNV-Nutzung für Urlaubsgäste ermöglicht, wurde in bisher dreizehn Kommunen eingeführt und gut angenommen und soll nun auf den gesamten Bayerischen Wald ausgeweitet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Projektstelle ist die Anpassung der Bahnübergänge auf der Strecke Zwiesel-Grafenau. Auf der Bahnverbindung soll zudem ein Stundentakt eingeführt werden. Dafür muss die Strecke wesentlich beschleunigt werden. Die Projektstelle vermittelt in dieser Frage zwischen DB Netz AG, den Kommunen und Grundstückseigentümern. Langfristig ist darüber hinaus vorgesehen, mit der Tschechischen Staatsbahn eine gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Tarife zu erreichen. Die Landkreise Regen und Freyung-Grafenau engagieren sich in hohem Maße, können diese Aufgaben finanziell aber nicht alleine tragen.

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