"Die Bayerische Staatsregierung hat den nächsten wichtigen Schritt zur zukunftsorientierten und familiengerechten Weiterentwicklung der bayerischen Asylsozialpolitik gemacht", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute unmittelbar vor der ersten Lesung zur Änderung des Bayerischen Aufnahmegesetzes im Landtag und ergänzte: "Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes können Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sofort nach Abschluss ihres Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, wenn ein Abschiebungshindernis besteht. Alle übrigen Personen dürfen vier Jahre nach Abschluss ihres behördlichen Erstverfahrens ausziehen. Die neue Regelung gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber, denn anerkannte Personen wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge dürfen ohnehin aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen." Bei Straftätern, Personen, die nicht hinreichend an der Klärung der Identität mitgewirkt haben und Identitätstäuscher sowie Personen, die schwerwiegend gegen ihre ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten verstoßen haben, wird im Einzelfall über eine Erlaubnis zum Auszug entschieden.
"Bereits Anfang April habe ich eine Vorgriffsregelung in Kraft gesetzt, die die Voraussetzung für einen vorzeitigen Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften geschaffen hat. Dadurch wurde insbesondere den Belangen von Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Rechnung getragen. Aber auch aufgrund der zuvor bereits bestandenen Regelungen lebt derzeit bereits etwa die Hälfte der Asylbewerber und abgelehnten Asylbewerber in Bayern in Privatwohnungen", so die Ministerin.
Der Gesetzesentwurf setzt den "bayerischen Asylkompromiss" um, den der Bayerische Landtag im Juli 2010 beschlossen hat. Nachdem der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Aufnahmegesetzes gebilligt hat, muss das Gesetz jetzt noch im Landtag beschlossen werden, bevor es in Kraft treten kann.
Haderthauer abschließend: "Ein weiteres wichtiges Anliegen ist für mich die Asylsozialberatung. Bereits jetzt fördert mein Ministerium alle Asylsozialberatungsstellen mit insgesamt 1,44 Millionen Euro jährlich. Hier möchte ich die Wohlfahrtsverbände noch stärker unterstützen. Deshalb hat sich der Ministerrat heute dafür ausgesprochen, im Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2012 diesen Etat um 400.000 Euro aufzustocken. Der Landtag muss auch hierüber noch entscheiden."