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Verwaltungsrat Bayerische Landesbank

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Innenminister Joachim Herrmann hat zum heutigen Bericht des Münchner Merkur zur Vertretung des Innenministeriums in den Verwaltungsratssitzungen der Bayerischen Landesbank bekräftigt, dass es zur Vermeidung von Interessenkonflikten geboten sei, die Aufgaben als Verwaltungsratsmitglied der Landesbank einerseits und als oberster Sparkassenaufseher andererseits personell klar zu trennen. Herrmann: "Es ist ein allgemeiner Grundsatz, dass man nicht gleichzeitig gegenläufige Interessen in einer Person vertreten kann. So wäre es aber beim Innenminister im Fall der Landesbank und der Sparkassen. Gerade die aktuelle Diskussion um die EU-rechtskonforme Gestaltung der Landesbank zeigt, dass hier völlig unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen sind." So werde etwa diskutiert, ob Sparkassen ihre stillen Einlagen in der Landesbank in echte Anteile umwandeln sollten. Beim möglichen Verkauf der Landesbausparkasse von der Landesbank an den Sparkassenverband gingen die Preisvorstellungen noch weit auseinander. Um hier eine saubere Lösung zu gewährleisten, sei die personelle Trennung bei der Aufgabenwahrnehmung nach dem Bayerischen Landesbankgesetz und dem Sparkassengesetz erforderlich gewesen.Der Innenminister: "Wir haben daher Ende November 2009 nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten förmlich festgelegt, dass Innenstaatssekretär Gerhard Eck die dem Innenministerium zugewiesenen Aufgaben in Angelegenheiten der Bayerischen Landesbank wahrnimmt, er aber nicht mehr mit dem Sparkassenwesen befasst ist." Umgekehrt nehme Herrmann als Minister die Aufsicht über Sparkassen und Sparkassenverband wahr, nehme aber grundsätzlich nicht an den Sitzungen des Landesbankverwaltungsrats teil. "Diese Regelung haben wir der Landesbank mitgeteilt und auch in der Staatsregierung besprochen." Das Innenministerium sei somit in Verwaltungsratssitzungen der Landesbank durch den Staatssekretär vertreten und nehme hier die gesetzlichen Aufgaben wahr.

Nach dem Landesbankgesetz beschließt der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank die Richtlinien für die Geschäftspolitik und überwacht deren Geschäftsführung. Mitglied kraft Gesetzes ist neben dem Finanz- und Wirtschaftsminister auch der Innenminister, unter anderem deshalb, weil die Landesbodenkreditanstalt als Tochter der Landesbank den zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehörenden Wohnungsbau unterstützt. Nach dem Sparkassengesetz obliegt dem Innenminister aber auch die Aufsicht über die Sparkassen. Damit hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Sparkassen ihre Geschäfte gesetz- und satzungsmäßig führen. Herrmann: "Spätestens mit der Mehrheitsübernahme an der Bayerischen Landesbank durch den Freistaat Bayern überwiegen dort klar die staatlichen Interessen, die mit den wirtschaftlichen Interessen der Sparkassen nicht übereinstimmen müssen." Damit werde eine Interessenkollision in der Person des Innenministers deutlich. Da dieses Problem genereller Art sei, sei es beabsichtigt, das Landesbankgesetz im kommenden Jahr zu überarbeiten und den Verwaltungsrat zu ''entpolitisieren'', indem seine Zusammensetzung geändert wird." Herrmann: "Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung kann der Interessenkonflikt nur durch eine klare Trennung der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung durch den Innenminister und Staatssekretär gelöst werden."

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