Tag der Kriminalitätsopfer
Sozialministerin Haderthauer: "Bayern hilft schnell und unbürokratisch"
"Prävention ist von zentraler Bedeutung, um Gewalt zu verhindern. Ist trotz aller Vorkehrungen dennoch eine Gewalttat verübt worden, gilt es in unserem Rechtsstaat die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Bei alledem dürfen aber niemals die Opfer vergessen werden - ihre Bedürfnisse müssen stets im Mittelpunkt stehen. Seit nun 35 Jahren bringt ihnen das Opferentschädigungsgesetz wesentliche Hilfe. In Bayern sorgt das Zentrum Bayern Familie und Soziales dafür, dass Opfern von Gewalttaten rasch und unbürokratisch Hilfe zukommt: So konnten allein 2010 an 2.501 Gewaltopfer Leistungen in Höhe von insgesamt 12,2 Millionen Euro und damit 6 Prozent mehr als 2009 ausgezahlt werden", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München anlässlich des morgigen 20 jährigen Jubiläums des "Tages der Kriminalitätsopfer".
"Die Erfolge sind Ergebnis bayerischer Politik getreu dem Motto 'Wer rasch hilft, hilft doppelt!' Durch die Einrichtung von spezialisierten Stellen haben wir erreicht, dass Opfern besonders schwerer Gewalttaten flexibel, schnellstmöglich und mit einem Minimum an Bürokratie geholfen werden kann. Daneben leisten neue, opferorientierte Ermittlungsansätze und der Erlass vorläufiger Anerkennungsbescheide wichtige Beiträge zu einer möglichst schnellen Opferhilfe", so die Ministerin weiter. Sie ergänzte: "Gerade bei Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche ist effektive Hilfe besonders wichtig, um einer Traumatisierung entgegenzuwirken. Daher haben wir in Kooperation mit anerkannten Zentren für Kinder- und Jugendpsychiatrie spezielle Traumaambulanzen eingerichtet, in denen junge Gewaltopfer professionelle Soforthilfe erhalten. Durch Kooperationsvereinbarungen mit fast allen bayerischen Polizeipräsidien konnten wir den Anteil der unter polizeilicher Mitwirkung gestellten Entschädigungsanträge in 2010 im Vergleich zu 2009 um 40 Prozent steigern."
Der "Tag der Kriminalitätsopfer" wurde vor 20 Jahren vom WEISSEN RING ins Leben gerufen. Seitdem erinnert der Tag an die Opfer von Kriminalität und Gewalt, die ganz besonders auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Das am 16. Mai 1976 in Kraft getretene Opferentschädigungsgesetz regelt Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten und wird in Bayern vom Zentrum Bayern Familie und Soziales als dem Sozialministerium nachgeordnete Behörde vollzogen.
Nähere Informationen zur Opferentschädigung erhalten Sie unter www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/entschaedigung.htm sowie unter www.zbfs.bayern.de/oeg/.