„Endlich ist der Weg frei für eine Verbesserung des Fachkräfteangebots in Deutschland und für eine Verbesserung der Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten. Ich begrüße es außerordentlich, dass die SPD-geführten Länder ihre Blockadehaltung im Bundesrat aufgegeben und zusammen mit den unionsgeführten Ländern heute mehrheitlich dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zugestimmt haben.“ Mit diesen Worten kommentierte die Bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Emilia Müller die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Bis zuletzt war offen, ob im Bundesrat die notwendige Mehrheit für die Zustimmung zu dem Gesetz zustande kommen würde. Die SPD-geführten Länder wollten zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anrufen, um Forderungen wie z.B. einen verbindlichen Beratungsanspruch für Antragsteller und einen Anspruch auf Nachqualifizierungsmaßnahmen durchzusetzen. Staatsministerin Müller: „Es ist zielführend, dass die SPD-geführten Länder sich mehrheitlich nun doch für eine Zustimmung zum Gesetz entschlossen haben, nachdem die von ihnen gewünschte Anrufung des Vermittlungsausschusses am Widerstand der unionsgeführten Länder gescheitert ist. Eine Blockade dieses für Deutschland und die hier lebenden Migrantinnen und Migranten so wichtigen Gesetzes wäre völlig unverantwortlich gewesen.“
Ziel des Gesetzes ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Qualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Die in anderen Ländern erworbenen Berufsabschlüsse und sonstige berufsrelevante Qualifikationen sollen in möglichst einheitlichen Verfahren arbeitsmarktgängig und damit für den Einzelnen und für die Arbeitgeber besser verwertbar gemacht werden. Bei allen bundesgesetzlich geregelten Berufen wird zu diesem Zweck ein Rechtsanspruch auf individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen eingeführt.