1. Auswirkungen der Bundeswehrreform im Freistaat Bayern / Beabsichtigte Standortschließungen und -verkleinerungen sowie die erhebliche Streichung von Dienstposten bedeuten schmerzliche Einschnitte / Ministerpräsident Seehofer, Wirtschaftsminister Zeil und Staatskanzleichef Huber: „Staatsregierung wird keine der Kommunen im Stich lassen. Es ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und den kommunalen Ebenen, den Auswirkungen entschlossen entgegenzuwirken / Bundesregierung muss umfassendes Konversionsprogramm auflegen / Maßnahmenpaket für Strukturhilfen auf Landesebene bei Kabinettsklausur im November“
1. Auswirkungen der Bundeswehrreform im Freistaat Bayern / Beabsichtigte Standortschließungen und -verkleinerungen sowie die erhebliche Streichung von Dienstposten bedeuten schmerzliche Einschnitte / Ministerpräsident Seehofer, Wirtschaftsminister Zeil und Staatskanzleichef Huber: „Staatsregierung wird keine der Kommunen im Stich lassen. Es ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und den kommunalen Ebenen, den Auswirkungen entschlossen entgegenzuwirken / Bundesregierung muss umfassendes Konversionsprogramm auflegen / Maßnahmenpaket für Strukturhilfen auf Landesebene bei Kabinettsklausur im November“
Nach dem heute vom Bundesverteidigungsministerium bekannt gegebenen Stationierungskonzept der neu strukturierten Bundeswehr (vgl. den Tagesbefehl unter http://www.bundeswehr.de/portal/poc/bwde?uri=ci%3Abw.bwde.streitkraefte.neugestaltung.stationierung) wird es auch im Freistaat Bayern zu erheblichen Auswirkungen für betroffene Standortkommunen kommen. Der Ministerrat hat sich unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidungen auf Bundesebene mit der Thematik befasst und ein Maßnahmenpaket für Strukturhilfen angekündigt. Bei der Kabinettsklausur am 18. und 19. November 2011 sollen dem Ministerrat Vorschläge für standortgenaue strukturelle Hilfsmaßnahmen vorgelegt werden. Ministerpräsident Horst Seehofer, Wirtschaftsminister Martin Zeil und Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber: „Dass es im Zuge der von der Regierungskoalition in Berlin gemeinsam beschlossenen Bundeswehrreform mit der beträchtlichen Verringerung der Zahl der Soldaten auch zu erheblichen Auswirkungen auf Bundeswehrstandorte kommen wird, war von Anfang an klar, ebenso, dass auch Bayern mit seinen bisher 68 Bundeswehrstandorten davon substanziell betroffen sein wird. Allerdings gab es angesichts veränderter sicherheitspolitischer Anforderungen keine Alternativen zur Neuausrichtung der Bundeswehr. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière hat seine Ankündigung eingehalten, die Reformüberlegungen nach objektiv-sachlichen und militärisch-strategischen Überlegungen vorzunehmen und so weit möglich strukturpolitische Überlegungen mit zu berücksichtigen. Klar ist aber auch, dass die Verantwortung für die nachteiligen strukturellen, städtebaulichen und regionalen Folgen von Standortschließungen und Truppenreduzierungen in erster Linie beim Bund liegt. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt ein umfassendes Konversionsprogramm auflegen, das mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist.“ Ministerpräsident Seehofer verwies darauf, dass die Regierungschefs der Länder den Bund bereits im Juni 2011 zu entsprechenden Konversionsmaßnahmen aufgefordert haben. Seehofer: „Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Folgen der Bundeswehrreform gehört auch, dass der Bund jetzt den betroffenen Kommunen zügig die notwendigen Informationen über die frei werdenden Liegenschaften zur Verfügung stellt und bei Bedarf den Kommunen die Gründstücke schnell und zu fairen Bedingungen überlässt. Darauf werden die Ministerpräsidenten der Länder morgen auch auf ihrer Jahreskonferenz in Lübeck drängen.“
Staatskanzleichef Huber unterstrich, dass die Staatsregierung im Vorfeld der Standortentscheidungen auf Bundesebene in zahlreichen Gesprächen die bayerischen Positionen deutlich gemacht hat. Huber: „Wir haben um jeden Soldaten und um jeden Standort gekämpft. Für die betroffenen Kommunen, aber auch für ganz Bayern bedeuten die angekündigten Standortschließungen schmerzliche Einschnitte. Wichtig ist aber auch ganz besonders, dass die Verankerung der Bundeswehr in der Fläche erhalten bleibt und strukturschwache Regionen in Oberfranken, Unterfranken, Niederbayern und der Oberpfalz von Standortschließungen beziehungsweise erheblichen Standortreduzierungen weitgehend verschont bleiben.“
Wirtschaftsminister Zeil betonte, dass Bayern nicht nur durch die veränderte Stationierungskonzeption, sondern auch durch die beschlossenen Einsparungen bei der Beschaffung von Rüstungsgütern hart betroffen ist: „Bayern zählt zu den führenden Wehrtechnikstandorten in Deutschland. Rund ein Drittel der wehrtechnischen Betriebe sind im Freistaat angesiedelt. Diese Unternehmen gehören zu den Innovationstreibern, sie sind Technologiemotor auch für Branchen außerhalb des wehrtechnischen Sektors. Diese positiven Effekte dürfen durch die Streichungen im Rahmen der Bundeswehrreform nicht zerstört werden. Gerade auch im Interesse unserer Soldatinnen und Soldaten, die sich in gefährlichen Kampfeinsätzen befinden, müssen wir darauf achten, dass diese Kompetenz in Deutschland erhalten bleibt.“
Das bayerische Kabinett hat heute bekräftigt, dass die Staatsregierung jede von Standortschließung oder Truppenreduzierungen betroffene Kommune bei der Konversion unterstützen wird. Seehofer und Zeil: „Wir sind uns bewusst, dass gerade in Bayern, wo Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sind, die getroffenen Entscheidungen für Standorte nicht nur wegen des Verlustes von Arbeitsplätzen schmerzhaft sind. Jede betroffene Kommune kann sich aber darauf verlassen, dass der Freistaat sie in dieser Situation nicht alleine lassen wird.“ Eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe „Bundeswehr“ wird unter Leitung von Staatskanzleichef Huber gemeinsam mit Wirtschaftsminister Zeil, Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Georg Fahrenschon die Umsetzung der Reform im Interesse der betroffenen Regionen aktiv begleiten und bis zur Kabinettsklausur am 18. und 19. November 2011 Vorschläge für konkrete Hilfsmaßnahmen vorlegen.
2. Schuldenkrise im Euroraum / Eckpunkte der Staatsregierung zum Europäischen Rat am 26. Oktober 2011
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Informationen eine Gemeinsame Positionierung der Staatsregierung zum Europäischen Rat am heutigen 26. Oktober 2011 beschlossen. Die Staatsregierung behält sich zugleich eine ergänzende Bewertung nach Vorliegen der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung der EFSF-Richtlinien vor. Die Gemeinsame Positionierung umfasst folgende 10 Eckpunkte:
1. Die Bayerische Staatsregierung stellt fest, dass es bei einer strikten Begrenzung des deutschen Garantiebeitrages für die EFSF von 211 Mrd. Euro bleibt.
2. Die Bayerische Staatsregierung fordert die Bundesregierung auf, auch bei den weiteren Beratungen dafür Sorge zu tragen, dass ein möglichst effizienter Einsatz der Mittel der EFSF auf keinen Fall zu einer Erhöhung des deutschen Garantiebeitrags führen kann.
3. Die Bayerische Staatsregierung hält es für unabdingbar, dass nur solche Mitgliedstaaten der Eurozone Hilfen des EFSF in Anspruch nehmen dürfen, die die für eine Konsolidierung nötigen Reformschritte eingeleitet haben und sich vorher einem wirtschaftlichen Anpassungsprogramm mit strikten Konditionen unterworfen und sich zu tiefgreifenden strukturellen Verbesserungen verpflichtet haben. Kann ein Land diesen Auflagen nicht nachkommen, müssen die Hilfen entsprechend gekürzt oder im Notfall sogar gänzlich gestrichen werden. Finanzhilfen der Gemeinschaft dürfen auf keinen Fall für eine dauerhafte Alimentierung überschuldeter Länder missbraucht werden.
4. Ziel muss es sein, ein mögliches erhöhtes Ausfallrisiko für die EFSF in jeder Hinsicht eng zu begrenzen und auf das unbedingt erforderliche Maß strikt zu beschränken. Würden die finanzstarken Euro-Länder überfordert und dadurch in ihrer Bonität getroffen und herabgestuft, wären auch die Krisenländer die Leidtragenden einer solchen Entwicklung.
5. Die Bayerische Staatsregierung hält es für erforderlich, dass die EFSF ihre Hilfen – wie bisher – in enger Abstimmung und unter Beteiligung des IWF durchführt. Hilfen ohne Einbindung des IWF darf es nicht geben.
6. Alle Rettungsmaßnahmen sind vorrangig darauf auszurichten, die bestehende Überschuldung in den Euro-Krisenländern wirkungsvoll und zügig abzubauen. Gleichzeitig ist durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass in Zukunft keine erneuten Verschuldungsprobleme in der Euro-Zone eintreten können.
Zur Wahrung der Interessen der Steuerzahler ist es unabdingbar, dass überschuldete Staaten in einem klar begrenzten zeitlichen Rahmen ihre Schuldentragfähigkeit wieder herstellen. Die Staatsregierung fordert, dass ein Sanierungs- und Umschuldungsverfahren für überschuldete Staaten vertraglich vereinbart wird.
7. Die Bayerische Staatsregierung begrüßt ausdrücklich, dass die EFSF nicht mit einer Bankfunktion ausgestattet wird.
8. Die Unabhängigkeit der EZB muss weiterhin uneingeschränkt gewahrt bleiben.
9. Sämtliche Hilfen für Krisenländer der Eurozone müssen so ausgestaltet sein, dass sich auch künftig kein inflationärer Druck aufbauen kann.
10. Die Bayerische Staatsregierung fordert die Bundesregierung und sämtliche Regierungen der Eurozone auf, durch eine mutige Ausweitung der Stabilitätskultur und eine koordinierte Wachstumsstrategie dafür zu sorgen, dass die bestehenden Wachstumskräfte bestmöglich gestärkt werden und sich eine derartige Schuldenkrise nicht wiederholen kann.
3. Neue Kommunale Unfallversicherung Bayern / Sozialministerin Haderthauer: „Staatsregierung setzt erfolgreich Fusion kommunaler Unfallversicherungsträger in Bayern um“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Fusion des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands und der Unfallkasse München zum 1. Januar 2012 zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern beschlossen. Sozialministerin Christine Haderthauer: „Mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern entsteht ein leistungsfähiger und effizienter Unfallversicherungsträger für den kommunalen Bereich. Die Fusion bringt dabei eine Menge Vorteile: Neben einer größeren Palette an Präventionsangeboten haben alle Versicherten künftig einen zentralen Ansprechpartner, an den sie sich wenden können. Zuständigkeitsfragen gehören damit der Vergangenheit an. Außerdem senken wir damit die Verwaltungskosten, was den beitragszahlenden Kommunen und Unternehmen unmittelbar zugute kommt. Wir rechnen nach Abschluss des Fusionsprozesses mit Einsparungen von bis zu 1,3 Millionen Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass wir die Fusion im Einvernehmen mit den Betroffenen umsetzen können.“
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern wird mit rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 89.000 Mitgliedsunternehmen und 3,8 Millionen Versicherte betreuen. Ihre Aufgaben umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Leistungen zur medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation sowie die Gewährung von Entschädigungen, wenn schwerwiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben.
4. Bayerische Energieagentur ‚Energie Innovativ‘ kommt gut voran / Wirtschaftsminister Zeil: „Energieagentur hat erfolgreich Arbeit aufgenommen“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat heute im Kabinett über den Aufbau der Bayerischen Energieagentur ‚Energie Innovativ’ berichtet. Bereits einen Monat nach dem Beschluss des Ministerrats hatte die Agentur im September ihre Arbeit aufgenommen. Zeil: „Die Aufgabe der Agentur ist es, auf Grundlage des Bayerischen Energiekonzepts den Umbau der Energieversorgung voranzutreiben. Sie agiert als Drehscheibe, die alle Beteiligten zusammenbringt, umfangreich informiert, Netzwerke bildet und landesweite Aktivitäten koordiniert.“
Am 18. Oktober 2011 hatte der Lenkungsausschuss der Agentur, in dem fünf Ressorts und die Staatskanzlei auf Ministerebene vertreten sind, das erste Arbeitsprogramm mit Schwerpunkten festgelegt. Die Agentur, so erläuterte Zeil, erarbeite einen Meilenstein- und Zeitplan für den Umbau der Energieversorgung. Dabei wird sie auch den Bedarf neuer Kraftwerke, Stromleitungen und Energiespeicher ermitteln. Damit der jährliche Fortschritt dokumentiert werden könne, würden Bestandsaufnahmen für 2010 und 2011 erstellt. „Unser Ziel ist es, die Bürger im Freistaat für die Energiewende zu gewinnen und sie zu motivieren, aktiv daran mitzuwirken. Deswegen wird ‚Bayern Innovativ‘ auch ein Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit formulieren“, so der Wirtschaftsminister. „Die Bayerische Energieagentur ist zudem Teil der Zukunftsstrategie ,Aufbruch Bayern‘ der Staatsregierung mit den Schwerpunkten Innovation, Bildung und Familie. Mit Innovationen und neuen Technologien schaffen wir zukunftsfähige Arbeitsplätze und damit Wohlstand für Bayern.“ Noch in diesem Jahr werden vier Arbeitsforen eingerichtet, bei denen die Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft eng eingebunden werden.
Bei der Umsetzung des Bayerischen Energiekonzepts auf regionaler Ebene kommt dabei den Regierungen eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind in vielfältiger Weise im Energiebereich tätig und haben zusammen mit den regionalen Planungsverbänden, Landratsämtern sowie den Gemeinden und Städten viele ‚Hebel’ in der Hand. „Die Regierungen sind in der Lage, mit allen Verantwortlichen in der Region in den Dialog zu treten. Wir haben daher die Regierungspräsidenten am 18. Oktober 2011 zu Energiebeauftragten ernannt, als Zeichen ihrer künftigen engen Mitwirkung bei der Umsetzung des Bayerischen Energiekonzepts“, erklärte Zeil. Sie werden pro Regierungsbezirk eine Initiative ‚Energie innovativ – regional’ starten und weitere Aufgaben übernehmen. Dieser bürgernahe Ansatz werde, so Zeil, den Umbau der Energieversorgung zügig voranbringen und den Dialog zwischen allen Beteiligten deutlich verbessern. Schließlich sei dieser Prozess eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Energieagentur ‚Energie Innovativ’ wird hierbei als Katalysator wirken.
5. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch stellt dreizehn außeruniversitäre Forschungsinstitute auf den Prüfstand / Heubisch: „Qualitätscheck soll Forschungseinrichtungen zukunftsfest und wettbewerbsstark machen“
Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch hat heute im Kabinett darüber berichtet, dass er eine hochkarätige Expertenkommission eingesetzt hat, um dreizehn außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern detaillierter zu begutachten. Heubisch: „Wir wollen von den Experten wissen, wo unsere Stärken sind, aber auch, was wir noch besser machen können. Bei von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel den Max-Planck-Instituten, sind regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen längst Standard. Für landeseigene Forschungseinrichtungen ist ein solcher Qualitätscheck bislang jedoch noch ungewöhnlich. Ich bin mir deshalb sicher, dass unsere Erkenntnisse auch bundesweit von großem Interesse sein werden“
Die Expertenkommission, so Heubisch weiter, wird vor allem Aspekte wie die interne Organisation der Einrichtungen, die wissenschaftliche Produktivität,die strategische Ausrichtung sowie die Einbindung in das wissenschaftliche Umfeld bewerten. Auch der effiziente Einsatz der Finanzmittel wird begutachtet. Heubisch: „Es geht nicht darum, Einsparpotenziale zu identifizieren, sondern um eine möglichst effiziente Verwendung der Mittel. Ziel ist es, die Forschungseinrichtungen zukunftsfest zu machen und die Sichtbarkeit zu stärken, um künftig noch besser im wissenschaftlichen Wettbewerb bestehen können zu können.“
Im Zentrum des Vorhabens steht die Bayerische Akademie der Wissenschaften, die sich das erste Mal in ihrer über 250-jährigen Geschichte einer Bewertung von außen unterziehen wird. Neben der Akademie werden folgende Institutionen begutachtet:
• die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
• das Historische Kolleg,
• die Monumenta Germaniae Historica,
• das Collegium Carolinum / Forschungsstelle für die böhmischen Länder,
• das Deutsche Geodätische Forschungsinstitut,
• die Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns,
• das Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa,
• das Zentralinstitut für Kunstgeschichte
• sowie vier kleinere Einrichtungen
Die dreizehn Einrichtungen erhalten derzeit insgesamt vom Freistaat jährlich rund 50 Millionen Euro Unterstützung. Als Vorsitzender der Kommission konnte Prof. Ernst Theodor Rietschel, der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft gewonnen werden. Ihm zur Seite stehen international renommierte Top-Wissenschaftler aus den Geisteswissenschaften, aber auch aus den Natur- und Technikwissenschaften. Die Empfehlungen der Kommission werden für Anfang 2013 erwartet. Das Verfahren wird von der Stiftung Mercator, Essen begleitet.