München – Am 1. Oktober tritt an den landesweit 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine neue Organisationsstruktur in Kraft. Sie soll die Landwirtschaftsverwaltung moderner und schlagkräftiger machen und personelle Spielräume für Zukunftsfelder wie Energiewende, Bildung oder Ernährung schaffen. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt. Laut Brunner wird die Verwaltung auch künftig in ihren Kernbereichen ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot aufrechterhalten: bei Bildung, Beratung zu Gemeinwohlfragen, Förderberatung, Fördervollzug und Hoheitsaufgaben. Darüber hinaus gehende Aufgaben sollen zunehmend externe Dienstleister wie die Landeskuratorien für tierische und für pflanzliche Veredelung, die land-wirtschaftlichen Buchstellen und das Kuratorium der Maschinenringe übernehmen. Um eine effiziente Koordination und Beratung in speziellen Fachfragen zu sichern, wurden überregional tätige Fachzentren zu 13 unterschiedlichen Spezialbereichen eingerichtet – mindestens eins pro Amt.
Generell gibt es an sämtlichen Ämtern jetzt eine Abteilung „Förderung“ (L1) und eine Abteilung „Bildung und Beratung“ (L2) mit den beiden Sachgebieten „Ernährung, Haushaltsleistungen“ und „Landwirtschaft“. Damit bieten alle Standorte eine Grundberatung in gemeinwohlrelevanten Fragen der nachhaltigen Landwirtschaft – etwa im Hinblick auf Boden-, Gewässer- und Tierschutz – sowie in Fragen der Unternehmensentwicklung, der Diversifizierung und der Ernährungsbildung. Hinzu kommt der Vollzug hoheitlicher Aufgaben und die Bildung im land- und hauswirtschaftlichen Bereich.
Achtung Redaktionen: Je eine Übersicht über die Standorte der Fachzentren und die künftigen Zuständigkeiten der Ämter liegt bei.
Generell gibt es an sämtlichen Ämtern jetzt eine Abteilung „Förderung“ (L1) und eine Abteilung „Bildung und Beratung“ (L2) mit den beiden Sachgebieten „Ernährung, Haushaltsleistungen“ und „Landwirtschaft“. Damit bieten alle Standorte eine Grundberatung in gemeinwohlrelevanten Fragen der nachhaltigen Landwirtschaft – etwa im Hinblick auf Boden-, Gewässer- und Tierschutz – sowie in Fragen der Unternehmensentwicklung, der Diversifizierung und der Ernährungsbildung. Hinzu kommt der Vollzug hoheitlicher Aufgaben und die Bildung im land- und hauswirtschaftlichen Bereich.
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