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Bericht aus der Kabinettssitzung:Teil 2

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1. Kabinett beschließt Einführung einer eigenen Internet-Kennung für Bayern / IT-Beauftragter Pschierer: „Eigene Bayern-Domain stärkt regionale Identität und eröffnet neue Chancen für bayerisches Standortmarketing / Internet-Domain soll durch privates Unternehmen betrieben werden / Ausschreibung beginnt in dieser Woche“

2. Ernährungsminister Brunner berichtet zum Schuljahresbeginn über Erfolg des bayerischen Schulfruchtprogramms / Kostenlos frisches Obst und Gemüse für 258 000 Schulkinder / Ernährungsminister Brunner: „Schulfruchtprogramm verbessert Wertschätzung für gesundes Essen“ / Freistaat stellt 2,4 Millionen Euro EU-Mittel und entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung bereit

3. Ministerrat beschließt dauerhafte Verlängerung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes / Justizministerin Merk: „Vorgerichtliche Streitschlichtung ist ein Erfolgsmodell / Entlastung für Bürger und Gerichte!“

4. Kabinett billigt Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Bayerischen Kommunikationshilfeverordnung / Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher wird deutlich angehoben / Sozialministerin Haderthauer: „Staatsregierung bringt weitere Verbesserungen für hörbehinderte Menschen auf den Weg!“

 

1. Kabinett beschließt Einführung einer eigenen Internet-Kennung für Bayern / IT-Beauftragter Pschierer: „Eigene Bayern-Domain stärkt regionale Identität und eröffnet neue Chancen für bayerisches Standortmarketing / Internet-Domain soll durch privates Unternehmen betrieben werden / Ausschreibung beginnt in dieser Woche“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Startschuss für die Einführung einer eigenen Bayern-Domain im Internet gegeben. Der IT-Beauftragte der Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer: „Bayern bekommt eine eigene Internet-Kennung, unter der unsere Bürgerinnen und Bürgern, die bayerische Wirtschaft und selbstverständlich auch alle anderen interessierten Nutzer künftig im Internet auftreten können. Die neue Bayern-Domain wird erheblich zur Stärkung der ‚Marke‘ Bayern im Internet beitragen. Sie eröffnet konkrete Chancen für das bayerische Standortmarketing und stärkt die regionale Identität. Gerade im Tourismusbereich und für regional agierende Wirtschaftsunternehmen ist eine Internetadresse mit regionalem Bezug zu Bayern besonders interessant.“

Möglich wird die Einführung der Top Level Domain „.bayern“ durch die neue Registrierungspolitik der amerikanischen Internet-Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers). Diese hatte im Juni 2011 beschlossen, in Zukunft frei wählbare Begriffe - also auch Länder- oder Städtenamen - als Top Level Domains zuzulassen.

Wie viele andere Länder und Städte, die eine auf den eigenen Namen lautende Top Level Domain einführen wollen, setzt auch Bayern auf ein privatwirtschaftliches Betreibermodell für seine Landes-Domain. „Der Betrieb einer Internet-Domain ist keine staatliche Kernaufgabe und kann ebenso gut von einem zuverlässigen privaten Unternehmen geleistet werden“, so der IT-Beauftragte Pschierer. „Selbstverständlich behält sich der Freistaat bei der Verwaltung von „.bayern“ ein starkes Mitspracherecht vor. Wir werden keine missbräuchliche Verwendung unseres Landesnamens zulassen. Und wir werden sicherstellen, dass der Freistaat angemessen an den Einnahmen aus dem Domainbetrieb beteiligt wird.“

Der künftige Betreiber von „.bayern“ soll in einer Ausschreibung ermittelt werden, die noch in dieser Woche beginnt. „Das am besten geeignete Unternehmen erhält den Zuschlag. So wird ganz Bayern von der neuen Landes-Domain profitieren. Der Wettbewerb ist eröffnet“, so Pschierer abschließend.

Nähere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und den Teilnahmemöglichkeiten werden ab dem 15. September 2011 auf der Internetseite des IT-Beauftragten der Staatsregierung (www.cio.bayern.de) veröffentlicht.

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2. Ernährungsminister Brunner berichtet zum Schuljahresbeginn über Erfolg des bayerischen Schulfruchtprogramms / Kostenlos frisches Obst und Gemüse für 258 000 Schulkinder / Ernährungsminister Brunner: „Schulfruchtprogramm verbessert Wertschätzung für gesundes Essen“ / Freistaat stellt 2,4 Millionen Euro EU-Mittel und entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung bereit

Das vor eineinhalb Jahren gestartete bayerische Schulfruchtprogramm ist ein großer Erfolg – auch dank der nur in Bayern etablierten Lieferantenkombination aus landwirtschaftlichen Direktvermarktern, dem Fruchthandel und dem Lebensmitteleinzelhandel. Wie Ernährungsminister Helmut Brunner im Ministerrat berichtete, erhalten rund 258 000 Kinder an mehr als 1 400 Grundschulen im Freistaat – das sind 55 Prozent aller bayerischen Grundschülerinnen und -schüler - mindestens einmal wöchentlich kostenlos frisches Obst und Gemüse. Und die Zahl der teilnehmenden Schulen steigt weiter an. Angesichts der Beliebtheit will der Minister nach und nach alle bayerischen Grundschulen für das Schulfruchtprogramm gewinnen. Brunner: „Wir wollen den Kindern zeigen, dass gesundes Essen auch schmecken kann. Gerade im Grundschulalter sind die Chancen groß, die Wertschätzung für Obst und Gemüse zu verbessern und so den Grundstein für ein dauerhaft gesundheitsbewusstes Essverhalten zu legen.“ Eine nachhaltige Wirkung könne aber nur erreicht werden, wenn das Programm verlässlich über einen längeren Zeitraum umgesetzt wird. Deshalb will sich der Minister dafür einsetzen, dass neben den bayerischen Landesmitteln auch künftig ausreichend EU-Mittel für die Finanzierung bereitgestellt werden. Im laufenden Jahr stehen dem Freistaat 2,4 Millionen Euro EU-Mittel sowie entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung zur Verfügung.

Um weitere Verbesserungen bei der Abwicklung des Programms zu erreichen, hat der Minister die TU München-Weihenstephan mit der Evaluierung beauftragt. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass das Programm in den Schulen ausgesprochen engagiert umgesetzt wird und dass bei Lehrern wie Schülern ein großes Interesse an der Weiterführung besteht. Besonders gut kommen auch begleitend durchgeführte Aktionen wie Betriebsbesuche oder die Zubereitung von Mahlzeiten mit den Schülerinnen und Schülern an. Schon jetzt ist laut Brunner klar, dass das Schulfruchtprogramm das Essverhalten der Kinder positiv beeinflusst.

Am Schulfruchtprogramm können sich die vier Grundschulklassenstufen aller Schulen in Bayern beteiligen. Die derzeit 600 zugelassenen Lieferanten der verschiedensten Vertriebsstrukturen – vom Direktvermarkter über den Fruchthandel bis hin zum Lebensmitteleinzelhändler – haben in kurzer Zeit ein bayernweites und flexibles Versorgungsnetz aufgebaut. Detailinfos zum Schulfruchtprogramm und eine Liste der zugelassenen Lieferanten gibt es im Internet unter www.schulfruchtprogramm.bayern.de.

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3. Ministerrat beschließt dauerhafte Verlängerung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes / Justizministerin Merk: „Vorgerichtliche Streitschlichtung ist ein Erfolgsmodell / Entlastung für Bürger und Gerichte!“

Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur dauerhaften Verlängerung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes beschlossen. „Ich freue mich, dass sich die verpflichtende vorgerichtliche Streitschlichtung für viele Bereiche als Erfolgsmodell bewährt hat! Wir werden sie deshalb in Bayern auf Dauer einrichten“, erklärte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk. „Jeder Fall, der im Vorfeld zwischen den Parteien einvernehmlich geklärt wird, entlastet sowohl die Gerichte als auch die Bürger. In der Schlichtung gibt es mehr Möglichkeiten als im Prozess, einen Streit auch mit Blick auf die Zukunft zu bereinigen. Neben dem konkreten Anlass können oft noch weitere Konfliktpunkte bewältigt werden. Bei streitigen Urteilen sind hingegen häufig neue Konflikte vorprogrammiert, die dann Zeit, Geld und Nerven kosten.“

Nach dem im Jahr 2000 eingeführten Bayerischen Schlichtungsgesetz müssen die Parteien in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, Ehrschutzsachen und Konflikten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zunächst ein Schlichtungsverfahren durchführen, bevor - bei Erfolglosigkeit - der Rechtsweg beschritten werden kann. Das Gesetz ist mehrmals verlängert worden, um Erfahrungen damit zu sammeln - zuletzt bis zum 31. Dezember 2011. Die Erkenntnisse sind dauerhaft positiv, so dass die vorgerichtliche Schlichtung nun auf Dauer eingeführt werden kann. So endeten Schlichtungsverfahren in Ehrschutz- und Nachbarschaftsstreitigkeiten in den letzten vier Jahren in 29 Prozent bis 44 Prozent der Fälle mit einer gütlichen Einigung (Nachbarschaftsstreitigkeiten 2007: 41 Prozent, 2008: 42 Prozent, 2009: 44 Prozent, 2010: 39 Prozent; Ehrschutzstreitigkeiten 2007: 38 Prozent, 2008: 40 Prozent, 2009: 44 Prozent, 2010: 29 Prozent). Bei den - zahlenmäßig allerdings sehr geringen - Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz lag die Erfolgsquote zwischen 40 Prozent und 100 Prozent (2007: 63 Prozent, 2008: 40 Prozent, 2009: 100 Prozent und 2010: 60 Prozent).

„Diese Ergebnisse überraschen mich nicht“, so Merk abschließend. „Wenn man miteinander an einem Tisch sitzt, bevor die Fronten endgültig festgefahren sind, lassen sich häufig gute Ergebnisse erzielen. Deshalb schreiben wir die Erfolgsgeschichte ‚obligatorische Streitschlichtung‘ nun in Bayern auf Dauer fort !“

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4. Kabinett billigt Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Bayerischen Kommunikationshilfeverordnung / Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher wird deutlich angehoben / Sozialministerin Haderthauer: „Staatsregierung bringt weitere Verbesserungen für hörbehinderte Menschen auf den Weg!“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Bayerischen Kommunikationshilfeverordnung gebilligt. Sozialministerin Christine Haderthauer: „Ziel ist es, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Ein bedeutender Pfeiler dafür ist die größtmögliche Barrierefreiheit. Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern deswegen bereits 2003 ein Behindertengleichstellungsgesetz erlassen und durch den Abbau von Barrieren wichtige Meilensteine gesetzt, etwa durch Änderungen im Baurecht oder die Anerkennung der Gebärdensprache für bayerische Behörden. Mit den nun verabschiedeten Verbesserungen für hörbehinderte Menschen gehen wir den eingeschlagenen Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft konsequent weiter.“

Mit dem Änderungsgesetz soll die Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher deutlich angehoben werden. Statt bislang 75 Prozent des Kostensatzes nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) soll künftig der volle Satz erstattet werden. Außerdem sollen gehörlosen Eltern hörender Kinder die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers für die Kommunikation mit Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen ebenso ersetzt bekommen wie bereits bei der Kommunikation mit Schulen.

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