Unterhaltsvorschuss
Familienministerin Haderthauer: "Unterhaltsvorschuss soll Alleinerziehende entlasten - nicht aber den Unterhaltsschuldner!"
"Alleinerziehende stehen tagtäglich vor einem Berg von Herausforderungen. Wer sein Kind allein erzieht, muss Erziehung, Erwerbstätigkeit und Haushalt alleine koordinieren. Wenn dann noch der andere Elternteil den Unterhalt nicht überweist und niemand für ihn einspringt, wird die Situation extrem brenzlig. Der Staat lässt Alleinerziehende hier nicht im Stich und leistet finanzielle Unterstützung. Alleine 2010 hat Bayern an über 48.100 Kinder insgesamt 91,2 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt", so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute.
"Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden - nicht jedoch der Elternteil, der Unterhalt zahlen muss", stellte die Ministerin klar. "Der Vorschuss darf nicht in negativer Weise bewusstseinsbildend wirken, so dass dann die Hemmschwelle sinkt, keinen Unterhalt zu zahlen. Jedem muss klar sein: Wer sich vorsätzlich seiner Verantwortung entzieht, begeht eine Straftat. Und: Allein schon, weil der Steuerzahler einen Anspruch darauf hat, dass der von ihm verauslagte Vorschuss zurückgeholt wird, treiben wir in Bayern den säumigen Unterhalt konsequent und mit Hilfe der Spezialisten der bayerischen Finanzverwaltung beim Unterhaltsschuldner ein. Der Freistaat konnte auf diese Weise 2010 rund 30 Prozent der ausgezahlten Leistungen wieder zurückholen. Damit haben wir bundesweit die höchste Rückholquote - im deutschen Durchschnitt beträgt sie nur 18 Prozent. Und davon profitieren auch die Alleinerziehenden. Denn wenn der Staat seinen Anspruch durchgesetzt hat, ist die Rechtslage geklärt. Damit ist es für Alleinerziehende leichter, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bekommen", erläuterte Haderthauer.
Der Freistaat trägt zwei Drittel und der Bund ein Drittel der Kosten für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. "Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern verzichtet Bayern auf eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben für Unterhaltsvorschussleistungen", betonte die Ministerin abschließend.