MÜNCHEN. "Es kann keine Rede davon sein, dass die Kommunen bei der Finanzierung der Inklusion allein gelassen werden", reagierte Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle auf die Kritik des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetages, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. "Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention ist gemeinsame Aufgabe von Staat und Kommunen", fuhr Spaenle fort und betonte: "Indem der Freistaat den Schulen für das kommende Schuljahr zusätzliches Personal allein für die Inklusion zugesagt hat, leistet er bereits einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention."
Für den Einstieg in die Inklusion stehen im Doppelhaushalt 2011/12 insgesamt 200 Stellen zur Verfügung. Ein Großteil der Stellen wird in die Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" fließen, von denen es zum neuen Schuljahr voraussichtlich 41 geben wird. Damit kommt der Staat seiner Verpflichtung als Träger des Personalaufwandes nach.
Mit dem Erlass des Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechte-konvention im Schulbereich werden den Kommunen keine neuen Aufgaben übertragen und auch keine besonderen Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben gestellt. Aufwendungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gehörten bereits vor Erlass des Gesetzes zum Schulaufwand. Diese Rechtslage gilt unverändert weiter.
Ungeachtet dessen sicherte Kultusminister Spaenle weitere Gespräche zu für den Fall, dass den Kommunen künftig ein ganz erheblicher Mehraufwand entstehen werde.
Marie Brune
Sprecherin
089 2186-2074