1. Bayerisches Kabinett hat sich mit den Attentaten von Oslo und UtØya befasst / Ministerpräsident Seehofer: „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und dem gesamten norwegischen Volk“ / Innenminister Herrmann: „Offensichtlich Tat eines fanatisierten Einzeltäters“
1. Bayerisches Kabinett hat sich mit den Attentaten von Oslo und UtØya befasst / Ministerpräsident Seehofer: „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und dem gesamten norwegischen Volk“ / Innenminister Herrmann: „Offensichtlich Tat eines fanatisierten Einzeltäters“
Das Bayerische Kabinett hat sich heute mit den Attentaten von Oslo und UtØya befasst. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Mit großer Erschütterung und Fassungslosigkeit stehen wir dem kaltblütigen Verbrechen von Oslo und UtØya gegenüber. Wir trauern um die Opfer dieser hinterhältigen Anschläge. Unsere Gedanken sind bei den Verletzten und Überlebenden dieser Tragödie. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer dieser Anschläge sowie dem gesamten Volk Norwegens.“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann berichtete dem Ministerrat, dass die Tat offensichtlich von einem irrational handelnden, fanatisierten Einzeltäter ausging. Eine Einbindung des Attentäters in politisch-rechtsextremistische Organisationsstrukturen, aus denen er logistisch seine Anschläge geplant habe, sei bisher nicht festzustellen gewesen. Es seien keine konkreten Bezüge zwischen dem Täter Anders Breivik und entsprechenden rechtsextremistischen Organisationen in Deutschland bekannt. Herrmann fuhr fort, es gebe derzeit keine Erkenntnisse über eine akute Terrorgefahr im rechtsextremistischen Bereich. „Wir beobachten die Szene aber nach wie vor sehr genau und aufmerksam. Wir sind in Bayern im Kampf gegen den Extremismus, ob von links oder rechts, sehr gut aufgestellt. Insbesondere im rechtsextremistischen Bereich agieren wir sehr erfolgreich, wenn man auf die polizeiliche Kriminalstatistik blickt. Bei den rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten haben wir mit die niedrigsten Fallzahlen aller Bundesländer.“ Herrmann sagte, er halte gerade jetzt eine stärkere Beobachtung des Internets für notwendig. Dies müsse jedoch in Deutschland zwischen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden abgesprochen und koordiniert werden. Der Innenminister schlug vor, das Aufgabenspektrum des Gemeinsamen Internetzentrums, das erst vor wenigen Monaten geschaffen wurde und sich rein auf den islamistischen Terrorismus konzentriert, auf die Beobachtung des rechts- und linksextremistischen Spektrums zu erweitern.
2. Bayerns Wirtschaftsminister Zeil gibt Zwischenbericht zu Fünf-Punkte-Strategie Elektromobilität / Zeil: „Umsetzung der Fünf-Punkte-Strategie auf gutem Weg / Elektromobilität zentrales Zukunftsfeld für Innovationen, umweltfreundliche Mobilität und Wertschöpfung der Zukunft“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat in der heutigen Ministerratssitzung einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Fünf-Punkte-Strategie Elektromobilität gegeben. Außerdem hat er über das Regierungsprogramm Elektromobilität der Bundesregierung berichtet. “Mit unserer Zukunftsstrategie ‚Aufbruch Bayern’ haben wir uns das Ziel gesetzt, den Innovationsvorsprung Bayerns weiter auszubauen. Das sichert die Arbeitsplätze von heute und morgen. Eines der zentralen Zukunftsfelder, auf denen Innovation und Wertschöpfung der Zukunft stattfindet, ist Elektromobilität. Sie bietet zudem große Chancen für den Klimaschutz und eine umweltfreundliche Mobilität. Die Umsetzung der bayerischen Fünf-Punkte-Strategie Elektromobilität ist auf einem guten Weg. Das Forschungs- und Entwicklungszentrum Elektromobilität in Garching und Würzburg und das Anwenderzentrum für Karbonfaser-Technologie in Augsburg sind Leuchtturmprojekte. Insgesamt haben wir damit über 50 Millionen Euro für den Ausbau der Forschungslandschaft in Bayern bereitgestellt“, erläuterte Zeil.
Auch die Förderung der drei bayerischen Modellregionen für Elektromobilität - Neustadt an der Saale, Garmisch-Partenkirchen und der E-Wald - kommt voran. Inzwischen wurde der Projektträger ausgewählt und die Fördergrundsätze entwickelt. Für einzelne Vorhaben ist bereits der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt. Besonders erfreut zeigte sich Zeil darüber, dass BMW sich mit einem eigenen Teilprojekt an der Modellregion E-Wald beteiligt und hierfür MINI E-Fahrzeuge bereitstellt.
Zeil verwies zudem auf die vielfältigen Aktivitäten zur Elektromobilität im Rahmen der Clusterstrategie. Mit dem Symposium ‚Smart Grids und Elektromobilität’ und dem Workshop Elektromobilität an der TU München fanden im Frühjahr zwei hochrangige Veranstaltungen statt. Es folgen der Gemeinschaftsstand auf der Messe IAA im September und der Begleitkongress zur eCarTec-Messe im Oktober. Auch die Vorarbeiten zur Schaufensterbewerbung für die Nachfolge der bestehenden Modellprojekte des Bundes sind in vollem Gange. Bayern bündelt seine Aktivitäten im Vorzeigeprojekt ‚Elektromobilität verbindet Bayern’. „Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, ein Schaufensterprojekt nach Bayern zu holen, dank des Engagements der beteiligten Unternehmen und der Bayern Innovativ GmbH“, erklärte Zeil.
Der Wirtschaftsminister informierte den Ministerrat zugleich über das ‚Regierungsprogramm Elektromobilität’ der Bundesregierung vom 18. Mai 2011. Zudem berichtete er über den der Bundesregierung am 16. Mai 2011 überreichten zweiten Bericht der ‚Nationalen Plattform Elektromobilität’. Zeil begrüßte die Aktivitäten der Nationalen Plattform Elektromobilität als wichtigen Beitrag für den Hochlauf der Elektromobilität in den nächsten Jahren. Auch das Regierungsprogramm Elektromobilität mit seiner Schwerpunktsetzung im Bereich Forschung und Entwicklung geht in die richtige Richtung. „Wichtig ist jetzt, dass auch der Aufbau von regionalen Schaufenstern und die Entwicklung von technischen Leuchtturmprojekten zügig umgesetzt werden, damit diese Anfang 2012 starten können“, so der Minister abschließend.
3. Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Verhinderung und Aufklärung von sexuellen Übergriffen an jungen Menschen in Schulen / Kultusminister Dr. Spaenle: „Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen“
Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verhinderung und Aufklärung von Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen in Schulen beschlossen. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Der Freistaat hat umgehend auf die im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Fälle von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch reagiert, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Übergriffen an Schulen zu schützen.“ Im Zuge des vom Bayerischen Justizministerium einberufenen „Forums zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen in Bayern“ hatten verschiedene Arbeitsgruppen bereits seit Frühjahr 2010 erste Lösungsansätze für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Im Januar 2011 hatte der Ministerrat das Kultusministerium beauftragt, die Maßnahmen für den schulischen Bereich umzusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:
- Künftig müssen Privatschulen ebenso wie öffentliche Schulen die Jugendämter unterrichten, wenn ihnen Tatsachen bekannt werden, die das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährden oder beeinträchtigen könnten.
- Außerdem muss ein Kandidat bei der Bewerbung auf eine Stelle als Lehrkraft an einer Privatschule künftig zwingend ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Hierdurch wird von vornherein sichergestellt, dass keine Lehrkräfte an Privatschulen beschäftigt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Diese Anforderungen an die persönliche Eignung von Lehrkräften werden auch auf sonstige schulische Mitarbeiter mit erzieherischen oder pflegerischen Aufgaben ausgedehnt. Dies sind z.B. Heilpädagogische Förderlehrer, sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe und Pflegekräfte.
- Schließlich werden auch die Möglichkeiten der Schulaufsichtsbehörden erweitert, Schulleitern, Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeitern mit erzieherischen oder pflegerischen Aufgaben ihre Tätigkeit an der Schule zu untersagen.
„Mit dem Entwurf bekennt sich der Freistaat zu seiner Verantwortung, die er gegenüber den bayerischen Schülerinnen und Schülern trägt“, sagte Spaenle und betonte, dass das Gesetz jetzt so schnell wie möglich verabschiedet werden müsse. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.
4. Ministerrat trägt geänderten gesellschaftlichen Vorstellungen vom Leben im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung Rechnung / Sozialministerin Haderthauer: „Nur wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen, ist die Qualität der Pflege und Betreuung im Alter sichergestellt!“
In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat den von Sozialministerin Christine Haderthauer vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes beschlossen. „Bayern nutzt mit dieser Verordnung als eines der ersten Bundesländer die Föderalisierung des Heimrechts, um in den stationären Einrichtungen die Rahmenbedingungen aktiv zu gestalten. Das sichert und stärkt die Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung,“ betonte Haderthauer.
Wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die Ausrichtung der baulichen Gestaltung an den Erfordernissen eines selbstbestimmten Lebens. Hierzu gehört die geforderte Barrierefreiheit der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ebenso wie die Vorgabe, dass die Bewohnerinnen und Bewohner über angemessene Räumlichkeiten verfügen, die es ihnen ermöglichen, ihre Privatsphäre zu wahren. Durch Änderungen bei der Wahl der Bewohnervertretungen und die Einführung von Mitbestimmungsrechten wird zudem die Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner vor allem in elementaren Bereichen der Alltagsgestaltung wie zum Beispiel der Verpflegungsplanung und der Freizeitgestaltung gestärkt. „Die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ist die konsequente Fortsetzung des Paradigmenwechsels von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe“, so Haderthauer.
Im Unterschied zu den früheren bundesrechtlichen Heimregelungen enthält der Verordnungsentwurf auch Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege. „Insbesondere die verpflichtende Weiterbildung für Einrichtungsleitungen in der Pflege fördert nicht nur die persönlichen und fachlichen Kompetenzen des Einzelnen, sondern stellt zu allererst einen wesentlichen Baustein für die Sicherung und weitere Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung dar. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist auch die in der Verordnung geregelte staatliche Anerkennung der Weiterbildungsstätten. Entsprechende Anträge können die Weiterbildungsträger bei den jeweiligen Regierungen stellen. Im Mittelpunkt der Verordnung stehen die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Zusammenfassung von Vorschriften aus vier bundesrechtlichen Verordnungen in der heute vom Ministerrat beschlossenen Ausführungsverordnung ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau in der Pflege“, sagte Haderthauer.