Seehofer: „Beim Flughafenausbau Schritt für Schritt vorgehen / Projekt im engen Dialog mit der Bevölkerung begleiten“ / Zeil und Fahrenschon: „3. Start- und Landebahn verkehrs- und wirtschaftspolitisch wichtig und Grundlage für weitere Entwicklung des Flughafens“
Der Ministerrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem gestern von der Regierung von Oberbayern erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur 3. Start- und Landebahn am Flughafen München befasst und das weitere Vorgehen erörtert.
Der Flughafen München und der geplante Ausbau des Flughafens München mit der 3. Start- und Landebahn hat eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und ganz Bayerns. Das mit Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossene Landesentwicklungsprogramm sieht den leistungs- und bedarfsgerechten Ausbau des Flughafens München zu einem internationalen Drehkreuz von europäischen Rang ausdrücklich vor. Die Staatsregierung begrüßt die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, die formelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses in Form der öffentlichen Bekanntmachung erst nach den Sommerferien durchzuführen. Erst dann beginnen die Klagefristen zu laufen, so dass potentielle Kläger ca. drei Monate Gelegenheit haben, sich mit der Entscheidung auseinander zu setzen und dann zu entscheiden, ob sie den Beschluss gerichtlich angreifen wollen.
Die Staatsregierung nimmt zur Kenntnis, dass die Flughafengesellschaft vor der gerichtlichen Entscheidung zum Sofortvollzug mit dem Bau der 3. Start- und Landebahn nicht beginnen wird. Damit besteht ausreichend Zeit für die Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses und zum Dialog mit den Beteiligten. Die Staatsregierung wird diesen Dialog führen, wenngleich öffentliche Einlassungen der Projektgegner eine Einigung wenig realistisch erscheinen lassen.
Die beteiligten Ressorts der Staatsregierung werden den Planfeststellungsbeschluss in den nächsten Monaten sorgfältig bewerten. Dabei geht es vor allem um ein Finanzierungskonzept ohne Einsatz von Mitteln des Staatshaushalts, dem Verkehrsanschluss mit Straße und Schiene und die Festlegung der Lärmschutzzone.
Ministerpräsident Horst Seehofer: „Die Regierung von Oberbayern hat mit ihrer Entscheidung festgestellt, dass und unter welchen Auflagen die 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München Franz-Josef-Strauß gebaut werden darf. Bei dem anstehenden Ausbau des Flughafens muss Schritt für Schritt vorgegangen werden. Wesentlich ist, dass der schon bisher geführte Dialog mit dem Flughafenumland intensiv fortgesetzt wird. Das gilt auf allen Ebenen, für alle Beteiligten und nicht nur heute und morgen, sondern während der gesamten Projektlaufzeit. Ich werde deshalb in den nächsten Tagen und Wochen auch persönlich Gespräche mit dem Nachbarschaftsbeirat und auch Vertretern der Bürgerinitiativen von AufgeMUCkt in der Staatskanzlei führen. Mir ist und bleibt es ein Anliegen, ein solches Großvorhaben im engen Dialog mit der Bevölkerung zu begleiten.“
Wirtschaftsminister Martin Zeil bezeichnete die 3. Start- und Landebahn und seine rechtliche Grundlage, den Planfeststellungsbeschluss, als verkehrs- und wirtschaftspolitisch enorm wichtig. Der weitere Ausbau des Flughafens zu einer international bedeutenden Verkehrsdrehscheibe ist nach Wirtschaftsminister Zeil gerade im Blick auf den globalen Wettbewerb für den Forschungs- und Produktionsstandort Bayern von elementarer Bedeutung. „Der Planfeststellungsbeschluss ist das Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses, in welchen unter anderem auch die Stellungnahmen von mehreren zehntausend Einwendungsführern eingeflossen sind“, sagte Wirtschaftsminister Zeil. Daher enthalte die behördliche Entscheidung auch weitreichende Festlegungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie zum Schutz von Natur und Umwelt. So ist zum Beispiel der Flugbetrieb auf der dritten Bahn nur von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zulässig. In dem besonders betroffenen Freisinger Ortsteil Attaching setzte die Behörde ein Entschädigungsgebiet fest. Rund 100 Grundstückseigentümer können dort statt Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen auch verlangen, dass das Grundstück von der Flughafengesellschaft zum Verkehrswert aus dem Jahr 2007 übernommen wird.
Auch der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen München GmbH, Finanzminister Georg Fahrenschon begrüßte den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens. Der Planfeststellungsbeschluss schaffe eine wichtige Grundlage für die Fortentwicklung des Flughafens München, die langfristig die Drehkreuzfunktion gewährleisten soll. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sei aber noch keine unmittelbare Baufreigabe verbunden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss und gegen den gesetzlich gestatteten Sofortvollzug seien Klagen zu erwarten. Über den konkreten Baubeginn werde zeitnah zur gerichtlichen Bestätigung des Sofortvollzugs entschieden. Die Flughafen München GmbH müsse nun den rd. 2800 Seiten fassenden Planfeststellungsbeschluss im Einzelnen prüfen, auswerten und in die Planungen integrieren.