MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Martin Zeil mahnt Nachbesserungen am Energiepaket an, das der Bundesrat heute verabschiedet hat. „Damit ist zwar der erste Schritt hin zu einem überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystem getan worden. Die wahren Herausforderungen liegen aber noch vor uns“, bekräftigt Zeil. So sei die Blockade einer Ausweitung der Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen energie-, wirtschafts- und technologiepolitisch kontraproduktiv, kritisiert der Wirtschaftsminister. Unverständnis zeigt Zeil auch für die Einführung einer Vergütungsdegression für die Kleinwasserkraft. „Damit werden sich neue Wasserkraftwerke kaum noch rechnen und der weitere notwendige Ausbau der Wasserkraft behindert“, so Zeil. Schließlich müssten die Regelungen zum Eigenstromprivileg nochmals überarbeitet und die EEG-Umlagefreiheit von Stromspeichern sichergestellt werden.
Trotzdem sieht der Wirtschaftsminister auch gute Ansätze in den verabschiedeten Energiegesetzen: „Gerade auf bayerisches Drängen hin ist die schon längerfristig erhobene Forderung einer stärkeren Markt-, System- und Netzintegration der erneuerbaren Energien in den Fokus gerückt.“ So sei eine optionale Marktprämie als Alternative zu den starren Einspeisetarifen bei erneuerbaren Energien eingeführt und die Photovoltaik in das Einspeisemanagement einbezogen worden. Darüber hinaus habe sich die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bayerischen Positionen angenähert. Im Energiepaket seien etwa wirksame Entlastungsmaßnahmen für die Industrie aufgenommen worden. Zeil verweist auf die stark ausgeweitete Entlastungsregelung bei der EEG-Umlage und auf die Kompensationsmaßnahmen für die energieintensive Industrie aus dem Energie- und Klimafonds. „Auch maßgebliche Verbesserungen für die Vergütung der Windenergie an Land und bei den Regeln zur Vermarktung von Grünstrom konnten im Gesetzgebungsverfahren erreicht werden“, betont Zeil.
Zufrieden zeigt sich der bayerische Energieminister, dass „der dringend notwendige Netzausbau weiter beschleunigt wird“. Die jetzige Regelung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz, wonach die Länder auch zukünftig für die Genehmigung von neuen Höchstspannungsleitungen zuständig seien, nennt Zeil einen tragfähigen Kompromiss. „Nur bei Problemen mit länderübergreifenden Leitungen kann der Bund mit Zustimmung der Länder das Planfeststellungsverfahren an sich ziehen. Diese grundsätzliche Zuständigkeit der Länder ist Garant für eine effektive und schnelle Durchführung der Genehmigungsverfahren“, erklärt Zeil.
Nacharbeiten muss die Bundesregierung nach Auffassung von Zeil jedoch noch bei einer Reihe von Themen. „Wir müssen alles tun, um die Arbeitsplätze in den energieintensiven Unternehmen zu erhalten“, fordert Zeil. So sei das Entgegenkommen der Bundesregierung bei den Entlastungsregelungen für die energieintensive Industrie zwar erfreulich, jedoch bei weitem noch nicht ausreichend. „Ich bedauere, dass die Bundesregierung nicht unserem Vorschlag gefolgt ist, eine Deckelung der EEG-Umlage auf
2 ct/kWh und einen gleitenden Einstieg nach dem Anteil der Stromkosten des Unternehmens einzuführen. Hier werden wir noch mal nachfassen müssen“, betont Zeil.
„Der Umbau der Energieversorgung wird kein Spaziergang und wir stehen erst am Anfang“, ergänzt Zeil. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze müsse die Bundesregierung nun die Voraussetzungen für die schnelle Realisierung hocheffizienter neuer Gaskraftwerke schaffen. „Der Erhalt der Stromversorgungssicherheit auch ohne Kernkraft hängt davon ab, ob rechtzeitig neue, im Gegensatz zu Wind und Sonne jederzeit verfügbare Gaskraftwerke gebaut werden. Wir brauchen ausreichende wirtschaftliche Anreize und schnellere Genehmigungsverfahren, damit diese Investitionen tatsächlich kommen. Da muss der Bund seine Hausaufgaben noch machen“, fordert Zeil.
Eine Straffung von Genehmigungsverfahren und der Abbau administrativer Hemmnisse würden jedoch nicht ausreichen, um den für das Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele notwendigen Energieinfrastrukturausbau rechtzeitig zu verwirklichen, erklärt Zeil. „Es ist dringend erforderlich, auch Hindernisse im materiellen Recht für Infrastrukturvorhaben zu beseitigen. Anforderungen des europäischen Rechts führen zunehmend zu Verfahrensverzögerungen und damit zu hohen Kosten und einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit. So geraten Energieinfrastrukturvorhaben etwa immer öfter mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie in Konflikt“, so Zeil. „Die Bundesregierung muss daher gegenüber der Europäischen Kommission auf eine grundlegende Evaluierung des europäischen Naturschutzrechts hinwirken und Vorschläge unter Beteiligung der Länder für eine Auflösung der Kollisionslage zwischen Energieinfrastrukturausbau und Umweltschutz unterbreiten. Da muss der Bund seine Hausaufgaben noch machen“, bekräftigt Zeil.
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Pressemitteilung-Nr. 345/11