MÜNCHEN Das Verwaltungsgericht München hat heute die geplante Einführung einer Bettensteuer in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Interesse unserer Tourismusdestination Bayern, unserer Betriebe und unserer Arbeitnehmer im Tourismus. Es hat damit der Einführung einer völlig ungerechtfertigten Bagatellsteuer durch die Hintertür eine klare Absage erteilt. Das Urteil setzt ein wichtiges positives Signal für Hotellerie und Tourismus im Freistaat und bestätigt die wirtschafts- und tourismuspolitische Linie der Staatsregierung“, erklärt Zeil.
Privatinitiative, Investitionen und Qualitätssteigerung seien im Tourismus der Königsweg zu Wachstum und Erfolg, nicht aber die Erfindung zusätzlicher Steuern. „Aktionen wie die Einführung einer Bettensteuer sind kontraproduktiv für die Entwicklung des Tourismus in unseren Regionen und auch für das gastfreundliche Image des Urlaubslandes Bayern insgesamt“, betont Zeil. Es müsse im Eigeninteresse der Städte liegen, das Beherbergungsgewerbe zu stärken und nicht zu schwächen. „Viele Kommunen im Freistaat haben das verstanden und sich von vornherein nicht daran beteiligt“, lobt der Wirtschaftsminister. „Ich sehe deshalb mit großer Zufriedenheit, dass mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts den rot-grünen Abkassierplänen in München eine klare Absage erteilt worden ist.“
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Pressemitteilung-Nr. 334/11