„Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass sich fehlerhafte Angaben über Krankenversicherungsbeiträge in der Lohnsteuerbescheinigung bei der Einkommensteuerveranlagung zu ihren Ungunsten auswirken“, teilte Finanzminister Georg Fahrenschon am Donnerstag (24.2.) mit. Das Finanzamt erkennt die betroffenen Fälle maschinell und berücksichtigt daraufhin die geleisteten Versicherungsbeiträge in der zutreffenden Höhe.
Viele Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben für das Jahr 2010 eine teilweise unzutreffende Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Konkret wurde in den Zeilen 25 (Krankenversicherung) und 26 (soziale Pflegeversicherung) nur der Arbeitnehmeranteil, also der Beitragsanteil mit dem der Arbeitnehmer tatsächlich belastet wurde, ausgewiesen und nicht der Gesamtbetrag inklusive der Arbeitgeberzuschüsse.
„Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Arbeitgeber korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erstellen und den Arbeitnehmern aushändigen.“ ergänzte Fahrenschon abschließend.
Viele Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben für das Jahr 2010 eine teilweise unzutreffende Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Konkret wurde in den Zeilen 25 (Krankenversicherung) und 26 (soziale Pflegeversicherung) nur der Arbeitnehmeranteil, also der Beitragsanteil mit dem der Arbeitnehmer tatsächlich belastet wurde, ausgewiesen und nicht der Gesamtbetrag inklusive der Arbeitgeberzuschüsse.
„Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Arbeitgeber korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erstellen und den Arbeitnehmern aushändigen.“ ergänzte Fahrenschon abschließend.